Wie lange darf das Vergleichsangebot zurück liegen?
Hallo,
ich stehe kurz vor der Privatinsolvenz(Antrag ist bereits ausgefüllt etc.) und habe nun folgende Frage:
Bevor ich den Antrag auf Privatinsolvenz stellen kann, muss ein Vergleichsangebot abgegeben werden. Die Gläubiger haben dieses Angebot wie erwartet abgelehnt. Wie lange darf das Angebot bzw. die Rückmeldung der Gläubiger zurück liegen? Mein Schuldnerberater meinte, dass es da eine Regelung von 6 Monaten? gibt. Allerdings schnorchelt dieser aber auch die Gläubiger extrem viel rum.
Das Angebot wurde im Januar unterbreitet und ich habe bis heute nicht von allen Gläubiger eine Antwort erhalten. Trotz einer Frist. Zuletzt kam eine vor 3 Wochen bei mir an.
Muss ich nun einen neuen Vergleich starten? Ich überlege, den Berater zu wechseln, da mir das alles viel zu lange dauert.
Vielen Dank vorab!