Wie läuft das Markenrecht und darf man AI kommerziell verwenden?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Darf ich Markennamen im Buchinhalt verwenden?

Grundsätzlich darfst du das. Falsche Tatsachenbehauptungen sind aber im Zweifel auch dann rechtswidrig, wenn sie von einem Buchcharakter vorgetragen werden. Ebenso kann es wettbewerbsrechtlich problematisch sein, wenn du bewusst versuchst, durch die Bekanntheit der Marke zu profitieren.

Darf man Inhalte von ChatGPT und Bilder von Leonardo AI in gedruckten Büchern kommerziell verwenden

Eine KI kann mangels persönlicher geistiger Schöpfung grundsätzlich kein Urheber sein, insofern ist es erst einmal unproblematisch, KI-generierte Inhalte zu verwenden. Eine Kennzeichnung sollte aber in jedem Fall erfolgen. Anderenfalls könnte man (zumindest nach h. M. des Schrifttums) annehmen, dass du Urheberrechte von einem gemeinfreien Werk für dich in Beschlag nimmst.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

PatLP683 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 18:14

Danke für deine Antwort! Mein Buch soll den Tite Gefühlstagebuch für Kinder haben. Wenn ich dies auf Google suche, kommen extrem viele Bücher mit dem selben Namen. Ist das ein Problem? Ich bin immer etwas vorsichtlicher 😅

PatLP683 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 18:18
@PatLP683

Und wie kann man am Besten Bilder und Text von einer KI kennzeichnen? Am Ende des Buches einen Hinweis schreiben?

ruhrgur  24.09.2024, 18:18
@PatLP683
Ist das ein Problem?

Exakt identische Titel können auch wettbewerbsrechtlich problematisch sein. Im Zweifel solltest du dies als Untertitel verwenden, dir aber einen individuellen Titel ausdenken, der dein Werk klar von anderen bereits existierenden Publikationen abgrenzt.

Und wie kann man am Besten Bilder und Text von einer KI kennzeichnen?

Mangels Rechtsprechung gibt es hier nicht den einen richtigen Weg. Ich würde grundsätzlich einen Hinweis ins Impressum schreiben und einzelne Passagen bzw. Bilder nochmal gesondert (bspw. in der Bildunterschrift) kennzeichnen.

PatLP683 
Beitragsersteller
 08.10.2024, 16:49
@ruhrgur

Muss ich dann beim Amazon KDP Uploadprozess bei der Abfrage ob ich die Rechte besitze auf "Nein" klicken (gemeinfrei)?

ruhrgur  08.10.2024, 16:51
@PatLP683

Nein, du solltest das Ganze aber wie gesagt im Impressum angeben. Von KDP würde ich im Übrigen sowieso die Finger lassen. Im Impressum muss hier nämlich nicht nur diese Angabe, sondern u. a. auch deine Privatadresse stehen. Außerdem bist du für die Pflichtablieferung selbst verantwortlich.