Wie kommen Rettungskräfte in verschlossene Wohnungen?
Hallo,
also in den Filmen tretten sie ja gern die Türen ein. Aber da ich nicht in Hollywood lebe, nun mal die Frage zur Realität:
Einige Polizisten, sicherlich auch andere, können eine unverschlossene, also nur ins Schloss gezogene Tür öffnen. Und die, die das nicht können, rufen wahrscheinlich den Schlüsseldienst zu Hilfe.
Doch wie steht es mit verschlossenen Türen? Also die, die nicht nur zugezogen, sondern abgeschlossen wurden? Bei einem richtigen Notfall, wenn keine Zeit für den Schlüsseldienst bleibt?
Haben dann die diversen Rettungskräfte andere Möglichkeiten? Und wer trägt anschließend die Kosten für die Reparatur, falls notwendig? Und wer regelt diese, wenn der Bewohner z. B. ins Krankenhaus kommt und es nicht selbst regeln kann?
Danke für sinnvolle und fundierte Antworten.
7 Antworten
Da fährt normalerweise meistens ein LF oder HLF der Feuer mit - wenn möglich durch's Fenster, wenn nicht, wird aufgebohrt.
Dann rückt oft die Feuerwehr an und man geht durch das Fenster, sofern eines gekippt ist oder eben auch nicht. So war das bei uns.
Schlüsseldienst dauert zu lang meist.
Einsatzkräfte dürfen brachiale Mittel anwenden, wenn Gefahr im Verzug ist. Die Kosten trägt der Gerettete oder seine Erben. So eine Rechnung kommt auch nicht sofort, das kann Monate dauern. Irgendwann ist der Gerettete genesen und dann wird bezahlt.
Einsatzkräfte wie Polizei oder Feuerwehr dürfen die Tür gewaltsam öffnen/aufbrechen, wenn Indizien auf einen Notfall vorliegen.
Beim Notfall muss der Eigentümer (Vermieter) die Türe bezahlen. Ist meistens durch eine Versicherung gedeckt.
Meine Feuerversicherung deckt solche Schäden, auch wenn die Feuerwehr die Türe vorsätzlich eingetreten hätte.
Die haben son mini Rammbock für eine Person und der wird gegen die Klinke gehauen wodurch die Kraft zentralisiert wird. Dann öffnet sich die Tür meistens. Ist aber tatsächlich eigentlich wie in Hollywood. Nur das dies in Filmen halt mit dem Fuß machen und im echten Leben nicht
Das ist natürlich nicht durch die Versicherung gedeckt, weil Vorsatz.