Wie komme ich an die Sozialwohnung?

1 Antwort

Für den Bezug einer Sozialwohnung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden!
Meine Mutter würde sie bekommen, da sie schon älter ist und wenig Einkommen hat.

Deine Mutter muss zunächst einen Wohnberechtigungsschein beim zuständigen Wohnungsamt beantragen.

Die zulässige Wohnungsgröße beträg 50 m² bis max. 55 m².

Was wäre, wenn meine Mutter einzieht und mich als Mitmieterin angibt,...

Der Wohnberechtigungsschein ist nur für eine Person gültig. Das heißt: Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen deiner Mutter und dem Vermieter zustande.

FALLS ihr in Zukunft etwas zustößt ( Tod ) könnte man mich dann rauswerfen?

Das würde voraussetzen, dass deine Mutter Wohnraum an dich untervermietet hätte.

Aus diesem Untermietvertrag lassen sich jedoch keine Ansprüche gegen den Vermieter ableiten.

Du müsstest einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter schließen.

Dafür wäre jedoch wiederum ein Wohnberechtigung erforderlich, den du aber nicht hast.