Wie können Spätfolgen eines Schulwegunfall reguliert werden?
Vor etwa acht Jahre wird die Schülerin auf dem Schulweg von einem Autofahrer angefahren. Sie wird aufgrund dessen auch ärztlich behandelt und ist mehrere Wochen wegen ihres verletzten Beines krank. Der Wegeunfall wird der Schule gemeldet.
Jetzt zeigt sich, dass sie weiterhin einen Schaden am damals stark betroffenen Bein hat, der weitere Therapie, unter anderem tragen einer Bandage und eventuell sogar Operation nötig macht.
Wer wäre Ansprechpartner, um zu prüfen ob diese Folgen auf den Schulwegunfall von 2013 zurückgeht? Ist eventuell Verjährung eingetreten?
4 Antworten
Am besten einmal bei der Unfallkasse erkundigen, ob das Ereignis von damals dort tatsächlich bekannt ist und welche Unterlagen wie Arztberichte dort vorliegen.
Falls Unterlagen vorhanden, diese einfach mal zuschicken lassen und damit zum D-Arzt gehen. Dieser kann sich dann anschauen, ob die aktuelle Behandlung etwas mit dem damaligen Unfall zu tun hat oder ob dies über die Unfallkasse zu klären ist, zum Beispiel durch eine Begutachtung.
Verjähren tun hier allenfalls Geldleistungen, wenn das Ereignis und die damalige Verletzung grundsätzlich nachgewiesen sind.
Wenn der Zusammenhang zu einem bekannten Versicherungsfall gegeben ist: ja. Die Heilbehandlung wird ja jetzt aktuell fällig und kann daher nicht verjähren wie Geldleistungen.
Das kommt wie immer darauf an, welche Versorgung sie damals in Anspruch genommen hat und ob die Akte noch offen ist, sie also nicht abgefunden wurde.
Bei Unfällen, die der Schule, der Hochschule oder dem Kindergarten zugerechnet werden, sind die Unfallkassen der Bundesländer zuständig.
An die solltet ihr euch zunächst wenden.
Spätfolgen bzw daraus resultierende Schadenersatzansprüche verjähren nicht.
Hat die gegnerische Versicherzng Schadenersatz gezahlt und ihr habt einen Vergleich oder ähnliches unterschrieben, ist zu prüfen, ob dann auch Spätfolgen damit ausgeschlossen sind. Dann habt ihr die A-Karte.
Ansprechpartner für die gesundheitlichen Fragen dürfte ein sogenannter D Arzt sein (Durchgangsarzt) sein, vllt reicht aber auch ein Facharzt für diese Problematiken.
Heilbehandlungen und so weiter während weiter möglich?