Wie Klingenlänge messen?

5 Antworten

Von Experte Waldmensch70 bestätigt

Wenn du den Unterschied zwischen dem Begriff

KLINGENLÄNGE

und

SCHNEIDENLÄNGE

kennst, dann ist eigentlich alles klar!

Für die, die das nicht gebacken bekommen gibt's das hier vom LKA Bayern..

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Gerne noch andere Nachweise, wie die bei Unstimmigkeiten zuständige Behörde misst,falls das nicht reicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jahrzehnten mit Waffen zu tun, NRA Member, Sportschütze
 - (legal, Messer, Waffengesetz)
Bei Messern ist ja manchmal rechtlich die Klingenlänge entscheidend ob beispielsweise §42a greift oder ähnliches. Wo soll man aber beim messen ansetzen? Wird lediglich der scharfe Teil der Klinge gemessen oder alles was aus dem Griff herausragt? Manchmal ist ja zwischen Griff und geschliffenen Teil der Klinge noch ein kurzer ungeschliffener Teil. Also was wird von der Klinge gemessen?

Es wird die so genannte "Eindringtiefe" gemessen, gerade von der Spitze zum Anfang des Griffes. Das ungeschliffene Teil zwischen Schneide und Griff zählt dabei also mit.

Siehe meine Antwort hier, das Thema hatten wir neulich gerade erst:

klingenlaenge-richtig-messen#answer-552353356

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.

Eine Klinge ist per Definition der Teil eines Werkzeuges, der die Schneide enthält und nicht zum Halten oder zum Schutz des Haltebereiches (Griff) dient. 

Folglich sollte die Klinge deines Messers da anfangen, wo der Fingerschutz aufhört. Bei Messern ohne Fingerschutz würde eine Klinge wohl da beginnen, wo der explizit zum Anfassen bestimmte Bereich endet.

Die WaffG-Regelung betrifft die Klingenlänge, nicht die Länge der Schneide oder des Rückens.

Bei diesem Messer...

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beginnt die Klinge per Definition da, wo die Mulde für den Zeigefinger endet. Auch wenn dieser Bereich aus Stahl ist und nahezu nahtlos in die Klinge übergeht, ist es doch offensichtlich ausdrücklich zum Anfassen gemacht und damit Teil des Griffs, nicht Teil der Klinge.

 - (legal, Messer, Waffengesetz)

Ich kenne mich aus, und die Klingenlänge wird ab Parier gemessen, also auch mit dem "ungeschliffenen kurzen Stück vor dem Griff", oder wie Du es noch bezeichnet hast, "alles was aus dem Griff herausragt." Das gehört nämlich alles zur Klinge. Quelle gibt es dazu nicht, das ist einfach so.


ELEbenezer  24.07.2024, 18:47

Es gibt dazu halt Präzedenzurteile. Aber eine Quelle habe ich auch nicht.

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Alles, was aus dem Griffstück des Messers herausragt, ist die Klinge. Ob diese geschliffen ist oder nicht ist irrelevant, mitgemessen wird alles außer dem Griffstück (vgl. Ostgathe, Waffenrecht kompakt, 29, 49).

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht