Wie kann man ein Familienmitglied in die Psychiatrie einweisen bzw. Sie zwanghaft eine Therapie machen lassen?

4 Antworten

Wurde sie mal auf HDAS oder ADAS getestet? Falls nicht einfach mal bei einem Facharzt einen Termin ausmachen.

Zweite Möglichkeit ist, du rufst ein Krankenwagen, sagst denen das sie sich und andere auf dem Höchsten Niveau Gefährdet und sogar euch mit Mord Droht, auch wenn es nicht ihre Absicht ist aber RTW kann auch einen Weg führen dass sie sie in die Anstalt fahren (evtl ohne dass sie es vermutlich weiß)

Es könnte auch körperliche Krankheiten dahinter stecken und deswegen vorab erstmal beim Arzt Durch untersuchen lassen.

Zu einer Therapie kann jemand eigentlich nur gezwungen werden, wenn sie zwangseingewiesen wird. Das kann nur ein Richter veranlassen und das wird erst passieren, wenn sie wirklich mal jemanden massiv verletzt, da die Richtlinien da sehr streng sind. Das Recht auf Freiheit ist eines der höchsten Güter, dass nur in absoluten Ausnahmen verletzt wird.

Ansonsten bleibt nur zu hoffen, dass sie sich freiwillig in Therapie begibt. Das passiert aber in der Regel erst, wenn der Leidensdruck zu groß ist. He nach Alter sollten deine Eltern das Mädel vor die Tür setzen (wenn sie keine Hilfe annimmt) oder sich ans Jugendamt wenden (wenn noch minderjährig).

Oh mano... Das ist ja ein wirklich krasser Fall...

Du, deine Geschwister und deine Eltern, ihr habt alle mein Mitgefühl.

Mit meiner Art, die Dinge zu sehen, erkenne ich bei deiner Schwester 8 Schocks. Die ersten Schocks kamen schon im Alter von 2 Jahren. Durch diese Schocks ist ihr Gehirn, insbesondere das Nervensystem stark beeinträchtigt. Das bewirkt ein unberechenbares Verhalten, so dass sie sich als Vergleich wie ein Computer verhält oder verhalten muss, dessen Betriebssystem voller Viren und Fehler ist.

Sie braucht unbedingt eine Traumatherapie.

Ich wünsche euch allen, dass es eine Besserung geben wird.

Bei der nächsten Attacke den Notfallpsychiater oder die Polizei rufen, am besten gleich beide.

Der Psychiater kann die Notfalleinweisung machen, die nach 24h, wenn es gut läuft vom Richter bestätigt wird.

Stichwort: Fremdgefährdung