Wie kann man das ,,Pippi" gut anhalten?

6 Antworten

Das sagt unser Grundgesetz dazu:

"Jedermann hat das Recht, nicht, insbesondere nicht durch staatliche Gewalt, am Besuch einer Toilette zur Verrichtung der Notdurft gehindert zu werden. Dieses Recht steht jedermann uneingeschränkt zu und ist durch Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) abgesichert. Es ist elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert auf Toiletten verrichten zu können. Dies Recht haben auch Kinder."


botanicus  23.01.2016, 18:05

Das sagt nicht das GG, das sagt jemand über das GG.

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Hallo Dagmara,

wenn Du auf die Toilette musst dann geh einfach. Die Lehrkraft darf den Toilettengang nicht verbieten. Bei Prüfungen kann so ein Toilettengang unter Aufsicht erfolgen um Schummeleien zu unterbinden, aber die möglichkeit zum Toilettengang muss gewährleistet sein.

Um es besser halten zu können kannst Du Deine Beckenbodenmuskulatur trainieren. Versuche dazu bein Pinkeln den Strahl immer wieder anzuhalten. Dabei benutzt Du genau diese Muskulatur. Am Anfang ist das eventuell noch etwas schwierig und brennt eventuell auch etwas, je besser aber der Beckenboden trainiert ist desto leichter wird diese Übung.

Die in der Pause überfüllten Toiletten sind ein Problem das Deine Eltern mit der Schule (bzw. dem Direktor) klären müssen. Eventuell könnte man für die verschiedenen Klassen verschiedene Pausenzeiten einführen um diese Situaton zu entspannen.

Grüßle

AdoraBelle

Hallo erstmal,
Dein lehrwr macht sich strafbar indem er dir verbietet auf die Toilette zu gehen. Damit verletzt er die Menschenrechte. Ich würde zur Direktorin gehen und das melden. Geht garnicht. Wenn die Direktorin nicht reagiert Schulamt.
Liebe grüße
Phillip


botanicus  23.01.2016, 18:07

Kaum kommt jemand mit einem Geschichtchen, packt ein anderer die Keule aus. Genau. Gleich zum Direktor, zum Schulamt. Warum nicht gleich die UN-Menschenrechtskonvention einschalten? Die Bundeswehr könnte auch einrücken ...

Kann man nicht miteinander vernünftig reden? Du hast Doch von der ganzen Sache nicht mehr Ahnung, als DagmarBabe oder wie sie heißt schreibt.

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Phillip11  24.01.2016, 11:32

Ich gehe davon aus das sie mit dem Lehrer schon gesprochen hat und er es trotzdem verweigert. Wenn Sie mit ihm noch nicht gesprochen hat dann ist es was anderes.

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Sollte die Stärke des Harndrangs nicht mit dem Füllungszustand der Blase übereinstimmen (also maximaler, imperativer Drang bei nur mäßig gefüllter Blase), dann könnte eine sog. Urge, also Reizblase, vorliegen. Hier kann ein Urologe mit Medikamenten (Harnwegsspasmolytika) helfen.

der Lehrer darf dir nicht verbieten auf die Toilette zu gehen