Dürfen Lehrer es verbieten aufs Klo zu gehen?

12 Antworten

"Jedermann hat das Recht, nicht, insbesondere nicht durch staatliche Gewalt am Besuch einer Toilette zur Verrichtung der Notdurft gehindert zu werden. Dieses Recht steht jedermann uneingeschränkt zu und ist z.B. durch Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) abgesichert. Es ist elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert auf Toiletten verrichten zu können."

http://www.anwalt.de/rechtstipps/toilettenverbot-fuer-schueler-und-studenten_000191.html


ForeverM14 
Beitragsersteller
 03.09.2015, 18:07

Vielen Dank!

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Da gibt es geteilte Meinungen; manche meinen, das sei in der Grauzone.

Ich meine, nein - wenn es hart auf hart ankommt.

Auf etlichen Anwaltsseiten wird begründet, aus welchen Gründen einem nicht verboten werden kann, auf die Toilette zu gehen. (u.a.: Europäische Menschenrechtskonvention).

Dazu das StGB § 240: Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Die Absicht, einen störungsfreien Unterricht abhalten zu wollen, was der Lehrer angeben könnte (und es tut), ist zweitrangig. Die direkte Folge seines Handelns ist, dass der/die Schüler/in an der Ausübung seines/ihres Grundrechts gehindert wird. Dass der Lehrer diesen oder jenen Grund dafür hat, ändert nichts an dieser direkten Folge.

Daran ändert auch die Schulordnung nichts. Schulordnungen rangieren nicht über Gesetzen. Die Aufnahme in einer Schule kann auch nicht als Zustimmung dafür sein, dass die Schulordnung über dem Gesetz steht.

Die Verweigerung der Teilnahme am Unterricht kann als empfindliches Übel gewertet werden, weil sie als Verweigerung des Rechts auf Bildung gesehen werden kann, worauf ein Anspruch besteht.

Andererseits kann eine Störung des Unterrichts als Einschränkung des Bildungsanspruchs der anderen Schüler gewertet werden. Dann muss eine Interessenabwägung erfolgen. Ob dies vorliegt, müssten die Schüler bzw. ihre Eltern entscheiden.

Doch wie die Rechtslage auch ist: Ich würde dazu raten, eine einvernehmliche regelung zu finden, die auch Verhaltensregeln einschließt, die beim Gang zur Toilette und danach einzuhalten sind. Daran kann man auch festmachen, ob eine  Provokation oder Störungsabsicht vorliegt.

Nein, das darf er auf keinen Fall.

Ob du es glaubst oder nicht, auf Toilette gehen ist ein Grundrecht eines jedes Menschen.

Art. 3 EMRK – Verbot der Folter

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 1 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 2 

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Definitiv: Nein! Würde Elternbeirat einschalten...

Hi ForeverM14,
wenn dieser Fall nochmal auftritt, dann frag doch einfach:

Herr Lehrer, da Sie mich nach dem Toilettengang vom Unterricht aussperren werden - werde ich wohl den Tampon jetzt hier in der Klasse wechseln müssen, oder?

Grüße


ForeverM14 
Beitragsersteller
 03.09.2015, 18:15

Vielen Dank für die Antwort! Ich glaub ich werde das das nächste mal wirklich machen, danke für den Vorschlag :)
Liebe Grüße

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kleinewanduhr  03.09.2015, 18:20
@ForeverM14

Bitte, gerne. Ich kann mir jetzt schon vorsellen, welches blöde Gesicht er machen wird und nach einer vernünftigen Antwort sucht. ;.-))

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