Wie kann ich mit einem normalen Realschulabschluss ins Gymnasium gehen?

6 Antworten

Aus dem hessischem Schulgesetz:

... § 13 Abschlüsse (1) Die Abschlüsse der Sekundarstufen sind den Bildungsgängen zugeordnet. Die in den Bildungsgängen erworbenen Abschlüsse, Berechtigungen und Zeugnisse können bei Gleichwertigkeit einander gleichgestellt werden. (2) Die Abschlüsse der Mittelstufe (Sekundarstufe I) können nachträglich an beruflichen Schulen erworben werden. Die Abschlüsse der allgemein bildenden Schulen der Mittelstufe und der Oberstufe (Sekundarstufe I und II) können nachträglich an den Schulen für Erwachsene erworben werden. (3) Der Abschluss der Jahrgangsstufe 9 in Form des einfachen und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses berechtigt zum Übergang in berufsqualifizierende Bildungsgänge der Oberstufe (Sekundarstufe II). Den besonderen Anforderungen berufsqualifizierender Bildungsgänge entsprechend kann der Zugang von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden. (4) Der mittlere Abschluss in Form des einfachen und des qualifizierenden Realschulabschlusses nach Jahrgangsstufe 10 berechtigt zum Übergang in die berufs- und studienqualifizierenden Bildungsgänge der Oberstufe (Sekundarstufe II). Den besonderen Anforderungen der jeweiligen Bildungsgänge der Sekundarstufe II entsprechend kann der Zugang von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Der mittlere Abschluss in Form des qualifizierenden Realschulabschlusses berechtigt zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe und das berufliche Gymnasium. (5) In der Oberstufe (Sekundarstufe II) berechtigt der Abschluss der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und der zweijährigen Sonderlehrgänge zum Erwerb der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung für Aussiedler zur Aufnahme eines Studiums an Hochschulen. Der Abschluss der Fachoberschule berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an Fachhochschulen. Dasselbe gilt für den Abschluss der zweijährigen höheren Berufsfachschule, der mindestens zweijährigen Fachschule und der Berufsschule mit zusätzlichem Unterricht und einer Prüfung; weitere Voraussetzungen können festgelegt werden. (6) Zusammen mit einem der Abschlüsse nach Abs. 2 bis 5 kann ein ausländischer oder ein internationaler Abschluss insbesondere durch die Bildung von Schwerpunkten innerhalb eines Bildungsgangs und den erweiterten Einsatz einer Fremdsprache als Unterrichtssprache nach durch Rechtsverordnung dafür näher bestimmten curricularen und unterrichtsorganisatorischen Voraussetzungen erworben werden. (7) Die Abschlüsse werden durch Rechtsverordnung näher geregelt; insbesondere ist festzulegen, 1. welche zusätzlichen Voraussetzungen über den Hauptschulabschluss oder den mittleren Abschluss hinaus für den Zugang zu bestimmten berufs- und studienqualifizierenden Bildungsgängen der Oberstufe (Sekundarstufe II) erfüllt werden müssen (Abs. 3 und 4), 2. welche Anforderungen ein qualifizierender Realschulabschluss erfüllen muss (Abs. 4), 3. welche Abschlüsse oder Zusatzqualifikationen, die an beruflichen Schulen (Sekundarstufe II) erworben werden, dem Hauptschulabschluss (Abs. 3) oder dem mittleren Abschluss (Abs. 4) gleichgestellt werden oder zur Aufnahme eines Studiums an Fachhochschulen (Abs. 5) berechtigen, ...

Quelle:

http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=c1f7ee3ac049d51fa14df6f30a1b156a

Ich gehe davon aus, dass du nach der 10. Klasse auf das Gymnasium gehen möchtest. Grundsätzlich ist für den Besuch der gymnasialen Oberstufe die Qualifikation erforderlich, wenn du diese nicht hast und nicht durch eine Nachprüfung erwerben kannst, wird es wahrscheinlich nicht funktionieren. Eine Alternative wäre zur höheren Handelsschule zu gehen, da musst du nur den Realabschluss für haben. Dort kannst du die allgemeine Fachhochschulreife (umgangssprachlich Fachabitur) machen. Damit kannst du auch in Kombination mit einem 1-jährigen Praktikum oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung studieren, allerdings nur an einer Fachhochschule. Eventuell besteht auch die Möglichkeit nach der Fachhochschulreife das Abitur nachzuholen oder während des Besuchs der höheren Handelsschule zum Gymnasium zu wechseln, aber da müsstest du dich vor Ort nochmal erkundigen.

Die musst die Voraussetzungen erfüllen sonst könnte es ja jeder. Aber du kannst es ja probieren dich zu bewerben.

Du könntest ein Fachabi machen.

Du kannst auf berufliche Gymnasien gehen(wenn sie dich aufgrund deines Schnitts nehmen) oder als Alternative auf ein Berufskolleg(2Jahre), dann hast du allerdings nur Fachhochschulreife,wenn ich mich nicht irre.

Habe meinen Realschulabschluss auf der Abendrealschule erworben und bin jetzt aufm Abendgymnasium in der Oberstufe.