Wie kann ich mich finanziell absichern, um von zuhause auszuziehen während eines FSJ?

2 Antworten

Hey du

also mir Stellen wo man Förderungen bekommen kann kann ich dir leider nicht helfen. Bei mir war es jedoch so bevor ich in meine erste Wohnung (mit dem Azubigehalt) einzog wohnte ich in einem Betreuten Wohnen, einer Art WG.
Ich war schon immer in Verbindung mit dem Jugendamt und in der Jugendhilfe weshalb ich leichter einen Platz bekam aber auch von Außen, wenn du Interesse an sowas hast melde dich doch privat dann kann ich dir etwas erzählen drüber und wie man da einen Anhaltspunkt findet. Ich finde von zuhause in eine eigene Wohnung ist ein Riesen Schritt und da finde ich ein betreutes Wohnen optimal um sich da Stück für Stück ran zu tasten und selbstständig zu werden

alles gute !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Erst einmal zum Wohngeld, darauf hättest Du theoretisch Anspruch, wenn Du schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum wärst und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen würdest.

Müsstest dann soviel Nettoeinkommen haben, dass Du deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen kannst und dann vom derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt unter Bürgergeld von 563 Euro min.noch 80 % zur Verfügung hättest.

Also nach Zahlung der Warmmiete noch etwa 450 Euro übrig haben würdest, im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für Wohngeld.

Nach dem Auszug steht dir auch dein Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Was bekommst Du denn als Taschengeld beim FSJ - und was hast Du im Monat noch zusätzlich durch deinen Nebenjob ?

Würdest Du gleich auf finanzielle Unterstützung angewiesen sein, käme auch Bürgergeld vom Jobcenter in Betracht, nur muss bei Kindern unter 25 Jahren ein wichtiger Grund für einen Auszug vorliegen und nachgewiesen werden bzw.glaubhaft gemacht werden können.

Also entweder durch das FSJ - notwendig oder einen anderen schwerwiegenden sozialen Grund.

Da wärst Du finanziell auf jeden Fall besser dran, denn beim Bürgergeld würde dir von deinem Taschengeld vom freiwilligen Dienst bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto nichts als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet.

Gilt für Kinder unter 25 Jahren seit Juli 2023, die Schüler, Azubi oder Stundent sind oder einen anerkannten Freiwilligendienst machen.

Vom Rundfunkbeitrag könntest Du dich dann auch auf Antrag beim Rundfunkservice befreien lassen, geht beim Wohngeld von der Wohngeldbehörde nicht.

Dein Erwerbseinkommen würde dann entsprechend unter Berücksichtigung von weiteren Freibeträgen beim Bürgergeld angerechnet und das Kindergeld voll.

Beim Wohngeld würde es natürlich auch angerechnet, wenn Du das Kindergeld aber durch einen Abzweigungsantrag direkt von der Familienkasse ausgezahlt bekommen würdest, wäre das kein anrechenbares Einkommen, aber wenn Du es von den Eltern bekommst schon, dann würde es als gezahlter Unterhalt der Eltern angerechnet.