Wie kann ich mich am besten an die Presse wenden?

7 Antworten

Die Frage ist banal und einfach zu beantworten, solange Du nicht damit eine bestimmte Erwartungshaltung verbindest (was von einer Antwort über Einleitung einer Recherche bis hin zu einer Veröffentlichung gehen kann). Sage, was Du erreichen möchtest, dann kann man Dir auch ernsthaft antworten.

Da es um die Verletzung von Rechten geht eine Aufstellung, was für die Presse uninteressant ist:

  • Ein Staatsanwalt, der der Polizei vorsätzliche Beweisfälschung als zulässig zugesteht, solange sie nicht um die Unschuld des Belasteten wissen (kurz: die Polizei darf von einer beliebigen Person ein Geständnis in einer Akte zulässig niederlegen, was die Generalstaatsanwaltschaft konkludent bestätigte, dies fiele nicht unter Verfolgung Unschuldiger [Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO mit dieser Begründung] ).
  • Eine Volksvertretung (in Vollmacht durch den Eingabenausschuß erklärt) spricht dem durchschnittlichen Bürger mehrheitlich die Intelligenz ab und leitet darüber für sich und die Exekutive die Berechtigung ab, Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte zu brechen, u.a. die Wahlgrundsätze.

Postalisch, telefonisch, persönlich oder per Mail bei einer Pressestelle oder Zeitung.

In jeder Zeitung steht doch ein Impressum. Dort findest du alle Informationen, die du brauchst, um die zuständige Redaktion zu informieren.

irgendwo habe ich mal gelesen, dass man ein smartphone auch zum telefonieren benutzen kann. schließlich heißt es doch am ende auch "...phone"