Wie kann eine bauliche Veränderung genehmigt werden, wenn ein WEG Eigentümer dagegen ist?

1 Antwort

Einfach machen, du brauchst nicht die Zustimmung aller. Das neue Gesetz der WEG-Reformation ist seit 01.12.2020 in Kraft. Besagt u.a., dass man für Beschlüsse nicht mehr das ja aller Eigentümer braucht.

"Über alle baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums entscheidet die einfache Mehrheit der in der Eigentümerversammlung anwesenden und vertretenen Stimmen. Durch diese erhebliche Erleichterung für Veränderungen soll vor allem Modernisierungsstaus entgegengewirkt werden (§ 20 Abs. 1 WEGesetz)."

Gruß


levelig1314 
Fragesteller
 10.12.2020, 09:03

Kann dann die Eigentümerin trotzdem den Beschluss anfechten?

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floppydisk  10.12.2020, 09:07
@levelig1314

Der 01.12. ist vorbei, lasst einen neuen Beschluss vom Verwalter ausstellen, dass der letzte Beschluss vom x.x.xxxxx einfach gestrichen wird und dann hinterher einfach einen neuen Umlauf starten und neu abstimmen zum Bau.

Du scheinst es ja sogar selbst zu zahlen und nicht mal an die Instandhaltungsrücklage zu gehen, warum sollte man also dageben stimmen?

Hatte ein ähnliches Problem mit der Errichtung eines kleinen Fahrradhauses auf Gemeinschaftseigentum. Jetzt dürfen einfach alle was für 1000€ bauen und gut ist :D

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levelig1314 
Fragesteller
 10.12.2020, 09:30
@floppydisk

@floppydisk: vielen Dank für die Rückmeldung. Dann werde ich es so versuchen. Einen Beschluss gab es diesbezüglich noch nicht. D.h. für mich, ich gebe einen Antrag für einen Bau eines Wintergartens für die Eigentümerversammlung ab (findet erst nächstes Jahr im Frühjahr statt) und hoffe, dass die 3 Eigentümer wieder mit Ja stimmen und die die dagegen ist, ist somit überstimmt. Ich werde alles selber Zahlen...

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floppydisk  10.12.2020, 10:13
@levelig1314

Exakt so sieht es aus. Wenn es nicht einmal etwas schriftliches zum nein der einen Person gibt, braucht man einen abgelehnten Beschluss ja nicht einmal "entfernen".

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