Wie ist in Österreich/der Schweiz das Wegerecht geregelt?
In Deutschland muss das Blaulicht zusammen mit dem Martinshorn eingeschaltet sein, damit das Wegerecht gilt. Wie ist es in Österreich und der Schweiz? Wie ist es dort mit dem Wegerecht geregelt?
2 Antworten
In Österreich muss nur das Blaulicht eingeschalten sein. Das Horn ist nur Zusatz.
In der Praxis wird das Horn nur eingeschalten, wenn die anderen Fahrzeuge nicht von allein Platz machen, dass Verkehrsaufkommen entsprechend ist, oder bei gefährlichen Stellen. Wir fahren teilweise komplett ohne Horn zum Einsatzort, wenn die Situation entsprechend ist.
Übrigens: "Wegerecht" bedeutet in Österreich was ganz anderes.
Ähnlich ists in der Schweiz:
Allerdings nur Blaulicht= kein Votritt!
Betätigung des Blaulichts ohne Wechselklanghorn Bei nächtlichen, dringlichen Einsatzfahrten darf zur Lärmvermeidung das Blaulicht so lange ohne Wechselklanghorn betätigt werden, als die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer ohne wesentliche Abweichung von den Verkehrsregeln und insbesondere ohne Beanspruchung eines besonderen Vortritts rasch vorankommt (Art. 16 Abs. 4 VRV) Solange nur das Blaulicht eingeschaltet ist, besteht jedoch kein besonderes Vortrittsrecht.
Muss dieses beansprucht werden, sind auch nachts Blaulicht und Wechselklanghorn zusammen zu betätigen. Nach Ankunft am Einsatzort sind unmittelbar die erforderlichen Massnahmen zur Sicherung der Einsatzstelle zu ergreifen. Bis dies geschehen ist, dürfen die Blaulichter am stillstehenden Fahrzeug betätigt werden, sofern eine besondere Gefährdung vorliegt.
Und das Wegrecht ist der Anspruch ein Grundstück durchqueren zu dürfen: