Wie ist die rechtliche Lage mit einem Hobby Geld zu verdienen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie kommt man auf die Idee, zu fragen ob man sich das Geld erstmal rausarbeiten/ausgleichen muss? Nach dem Motto: mama erlaubt mir erst ein neues Spielzeug zu kaufen, wenn ich die alten verkauft habe.

Es spricht nichts dagegen wenn du mal ein paar deiner Sachen privat verkaufst. Machst du das über Kleinanzeigen werden die dir auch irgendwann mal die Frage stellen ob du nicht doch eher ein gewerblicher Händler bist, solltest du öfters die gleichen Artikel anbieten. Würdest du dich das auch fragen, wenn du deine Sachen auf einem Flohmarkt verkaufst? Solange du das nicht regelmäßig machst bzw eine dauerhafte gewinnabsicht dahinter ist, brauchst du kein Gewerbe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Randomdudw 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 23:53

Ich habe halt durch meinen Job nicht so viel Geld übrig und wenn sich das Geld wieder rein holen lässt ist es doch gut. Ich kapiere das Problem nicht?

0
OhoshiYamazuki  15.08.2024, 23:58
@Randomdudw

Das Problem ist deine Frage. Wie kommt man auf die Idee, ob man sich erstmal das Geld rausarbeiten oder im Nachgang ausgleichen muss? Glaubst du, es interessiert jemanden ob du erstmal 400€ durch den Verkauf von geschmiedeten Sachen einnimmst um dir einen Amboss zu kaufen? Machst du das regelmäßig, dann schon. Machst du das 1-2 mal im Jahr, kräht da kein hahn danach.

1
Randomdudw 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 00:00
@OhoshiYamazuki

Ich wusste nicht wie die rechtliche Lage ist ob es dann vielleicht in dieser Zwischenzeit zwischen dem verdienen und kaufen als Gewinn gilt und somit irgendwelche Regelungen eingehalten werden müssen.

0
OhoshiYamazuki  16.08.2024, 00:05
@Randomdudw

Nein.Solange du das nicht regelmäßig machst nicht. Machst du das regelmäßig musst du eine EÜR schreiben, da wird Gewinn und Ausgaben festgehalten

1
Dafür habe ich bisher um die 300€ ausgegeben und ich frage mich ob ich mit dem Verkauf von selbst geschmiedeten Gegenständen das Geld wieder einholen darf. 

Klar darfst du das, jedoch scheint hier eher eine Gewinnerzielungsabsicht vorzuliegen und somit wäre das ganze Gewerbepflichtig.


Randomdudw 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 08:32

Also ich habe vor am Ende bei ungefähr null heraus zu kommen. Das gilt dann doch nicht als Gewinnerzielungsabsicht ,oder?

0
Comp4ny  16.08.2024, 08:40
@Randomdudw

Jegliche gewerbliche Tätigkeit erzählt als gewerbepunkt und das was du da beschreibst ist eine gewerbliche Tätigkeit, ob Du damit jetzt gewinnen machst oder Umsatz, das muss man klar unterscheiden das ist beides etwas anderes, ist dabei erstmal egal.

Wenn du generell über einen längeren Zeitraum keinen Umsatz machst oder gewinnen, dann spricht man von der sogenannten Liebhaberei dann ist es nicht gewerbepflichtig aber das ist eine Einstufung durch das Finanzamt

0

Soweit Du in Gewinnerzielungsabsicht handelst bzw. Geld damit verdienst, mußt Du ein Gewerbe anmelden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.