Wie hoch sollte die Gewinnchance für Lose bei einer Tombola sein?

4 Antworten

20% Gewinne sollten möglich sein ... also 80% Nieten! ABER : nicht jeder darf eine Tombular veranstalten !! Der Veranstalter bzw. dessen Repräsentanten müssen zuverlässig sein und die Gewähr dafür bieten, dass die Lotterie ordnungsgemäß abgewickelt wird und der Reinertrag zweckentsprechend verwendet wird. Das heißt je größer das Veranstaltungsgebiet und je höher das Spielkapital, desto höher sind die Anforderungen an den Nachweis der Erfahrungen mit der ordnungsgemäßen Abwicklung früherer Lotterien/Ausspielungen. Der Veranstalter der Lotterie/Ausspielung muss grundsätzlich gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätig und von der Zahlung der Körperschaftssteuer befreit sein. Der Reinertrag der Lotterie/Ausspielung ist für diese Zwecke zu verwenden. Davon abweichend kann der Veranstalter einer Lotterie/Ausspielung mit einem Spielkapital bis zu 40.000 Euro auch eine nicht rechtsfähige soziale Einrichtung, z.B. ein Kindergartenbeirat oder Elternbeirat an einer Schule, sein. Privatpersonen oder Gewerbetreibende sind als Veranstalter ausgeschlossen. Mit der Lotterie/Ausspielung dürfen keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt werden, die über den mit dem Hinweis auf die Bereitstellung von Gewinnen verbundenen Werbeeffekt hinausgehen. Die Lotterie/Ausspielung darf den Erfordernissen des Jugendschutzes nicht zuwiderlaufen (z.B. grundsätzlich keine Teilnahme Minderjähriger). Eine interaktive Teilnahme in Medien, insbesondere im Internet, mit zeitnaher Gewinnbekanntgabe, ist nicht zulässig. Mindestens 20 % der Lose sollen zu einem Gewinn führen. Werden weniger Gewinne ausgespielt, muss sichergestellt sein, dass die Lotterie/Ausspielung den Spieltrieb der Teilnehmer nicht übermäßig fördert. Das Verhältnis von Treffern zu Nieten muss den Grundsätzen des Glücksspielstaatsvertrages Rechnung tragen. Lotterien mit nur einem oder wenigen Preisen können diesen Grundsätzen widersprechen. Der Wert des kleinsten Gewinns soll mindestens das Einfache des Lospreises betragen. Der Reinertrag, die Gewinnsumme und die Kosten der Lotterie/Ausspielung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Dies bedeutet für Lotterien/Ausspielungen mit einem Spielkapital bis zu 40.000 Euro, dass Gewinne im Wert von mindestens 25 % des Spielkapitals zur Verlosung kommen und mindestens 25 % des Spielkapitals als Reinertrag für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verbleiben müssen. Bei kleinen Lotterien (Spielkapital bis 40.000 Euro) können bei der Erlaubniserteilung verschiedene Ausnahmen/Erleichterungen zugelassen werden (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AGGlüStV).

Bei Lotterien/Ausspielungen mit einem Spielkapital von über 40.000 Euro sollen Gewinne im Wert von mindestens 30 % des Spielkapitals zur Verlosung kommen und mindestens 30 % des Spielkapitals als Reinertrag für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verbleiben. Ein angemessener Anteil des Reinertrags soll in dem Land verwendet werden, in dem die Lotterie/Ausspielung veranstaltet wird. Durch die Lotterie/Ausspielung selbst oder durch die Verwirklichung des Veranstaltungszwecks oder die Verwendung des Reinertrags dürfen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährdet oder die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu anderen Staaten nicht beeinträchtigt werden.


Floreana 
Fragesteller
 02.07.2010, 20:53

Danke für die ausführliche Antwort, die du von http://www.ropf.bayern.de/leistungen/lotterie/info/lotterie.htm kopiert hast, aber ich glaube, dass diese ganzen Regeln in meinem Fall eher zu vernachlässigen sind, da es sich wie gesagt um eine kleine Schultombola handelte, bei der ein Los 40 Cent kostete, Süßigkeiten verlost wurden und der Gewinn natürlich gemeinnützig verwendet wurde. Der Text ist interessant zu lesen, jedoch ist er wohl eher für größere Tombolaveranstalter interessant - Schulfeste spielen sich im Kleinen ab und sind in vielerlei Hinsicht nicht regelkonform; es würde zum Beispiel niemals jemand auf die Idee kommen, hier Lebensmittelkontrollen zu machen, geschweigedenn die Gewinnchancen bei der Tombola zu überprüfen.

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Ich würde eher 8 Nieten auf einen Gewinn machen


Floreana 
Fragesteller
 02.07.2010, 12:35

findest du das nicht etwas viel? Also unsere Gewinne sind auch nicht so riesig: Süßigkeiten, Getränke- und Essensgutscheine für die anderen Stände auf dem Sommerfest

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davidschaefer  02.07.2010, 12:36
@Floreana

Ja klar, aber ist ja eig. bei Tombolas immer so. Und muss ja auch Geld rumkommen oder?

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Floreana 
Fragesteller
 02.07.2010, 20:57
@davidschaefer

Du hast Recht. Ich habe es letztendlich heute mit 1 zu 5 gemacht, weil auch viele kleine Kinder daran teilnahmen, die oft enttäuscht waren, wenn sie nichts bekamen. So ist alles soweit ganz gut gelaufen!

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Da kann ich ja nur noch ergänzen: am Ende der Rubrik Karneval und der Rubrik Gold 21 findest Du hier alles, was Dich interessieren könnte über die Rechtslage, Lose und weiterführende Links: www.bingo-center-deutschland.de sowie Verlosungsartikel aller Art.

Ich finde das gut!