Wie heiratet ein Stummer?
Er kann ja nicht Ja sagen.
4 Antworten
die Zustimmung zur Eheschließung ist eine Art Willenserklärung, die man am Standesamt abgibt - die Abgabe einer Willenserklärung muss nur eines sein: eindeutig !
dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten und zwar selbst dann, wenn kein Gebärdendolmetscher vor Ort ist
der Standesbeamte kann ihn nämlich bitten, durch Kopfnicken "ja" zu sagen
also "willst du ...... dann nicke mit dem Kopf"
außerdem gibt man sein urkundliches "ja" mit der Unterschrift auf dem Standesamt ab
Durch Körpersprache, z.B. Gebärdensprache/-zeichen, deutliches Kopfnicken, "Daumen hoch",...
Mit zeichensprache x.x
Durch Gebärdensprache oder wenn der Standesbeamte diese nicht versteht und keinen Gebärdendolmetscher hat, dann durch ein schriftliches Ja.