Wie haben sich in den ,,Nürnberger Gesetzen'' Rassenideologie und Unterdrückungsstaat ergänzt?

1 Antwort

Da das Blutschutzgesetz ( das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (RGBl. I S. 1146) ) verabschiedet wurde, konnte schon ein Großteil der Rassenideologie gesetzlich festgehalten werden.

Des Weiteren wurde im Reichsbürgergesetzt genau dargestellt wer ein Reichsbürger ist und was für "Eigenschaften" dieser haben muss.

Man hat dann eine Dreiteilung vorbereitet:

    1. „Reichsbürger“ (§ 2 RBG), die dies allerdings nur unter der „Maßgabe der Gesetze“ sind (§ 2 Abs. 3 RBG)
    2.„Staatsangehörige“ (zwar mit Verweis auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913, der jedoch dem Staat „dafür besonders verpflichtet ist“ (§ 1 Abs. 1, Halbsatz 2 RBG)) 
    3. die, die keines der beiden Kriterien erfüllen konnten.

Daran kann man dann erkennen, dass das Judentum unterdrückt wurde anahnd der Rassenideologie der Juden.

Anfangs gab es noch die "jüdischen Mischlinge", diese waren Reichsbürger, allerdings wurde das später kaum beachtet.