wie gut ist 34a-Jack?

3 Antworten

Hab alles gelernt und hab maximal ein Drittel aller Fragen richtig. Wenn ich die Antworten hinterher recherchiere, kann ich nicht feststellen, dass meine Antwort falsch ist.

z. B. Übungsaufgaben Straf- und Verfahrensrecht

"Welche/s der folgenden Angaben sind Schuldausschließungsgründe?"

Natürlich habe ich angekreuzt, dass "Handlung im entschuldigenden Notstand" richtig ist. Das war laut 34a-jack flasch!

Dabei lautet der § 35 StGB Entschuldigender Notstand: "Wer [...] handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht [...]"

Nach den Bestandsmerkmalen brauch man ja nicht gucken, weil in der Aufgabe explizit gesagt wurde: "Wer im entschuldigenden Notstand handelt." Da ist doch wohl davon auszugehen, dass alle Bestandsmerkmale erfüllt sind.

Ich hab lauter so Beispiele, so viel, dass es wahrscheinlich keiner lesen will.

Woher ich das weiß:Recherche

LEDERERtraining  23.08.2024, 13:52

Das ist absolut richtig und auch heute noch so.
Es geht bereits im ersten Test in der allerersten Frage los, indem dort eigentlich nach dem staatlichen Gewaltmonopol gefragt werden müsste, stattdessen wird dort behauptet, es gäbe ein "Sicherheitsmonopol", was nicht richtig ist. Ein entsprechendes Monopol existiert in unserer Rechtsordnung nicht.
Die nachfolgende Aussage im 34a-Jack (nicht nur der Tippfehler in der Überschrift) ist daher einfach falsch!

"Privates Sicherheistmonopol – was heißt das?

Im Gegensatz zum Gewaltmonopol liegt das private Sicherheitsmonopol in Händen des privaten Sicherheitsgewerbes. Für die Sicherheit auf privaten Veranstaltungen oder Objekten sind also die Sicherheitsdienste zuständig."

Hab alles gelernt und hab maximal ein Drittel aller Fragen richtig. Wenn ich die Antworten hinterher recherchiere, kann ich nicht feststellen, dass ich falsch liege.

z. B. Übungsaufgaben Straf- und Verfahrensrecht

"Welche/s der folgenden Angaben sind Schuldausschließungsgründe?"

Natürlich habe ich angekreuzt, dass "Handlung im entschuldigenden Notstand" richtig ist. Das war laut 34a-jack flasch!

Dabei lautet der § 35 StGB Entschuldigender Notstand: "Wer [...] handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht [...]"

Nach den Bestandsmerkmalen brauch man ja nicht gucken, weil in der Aufgabe explizit gesagt wurde: "Wer im entschuldigenden Notstand handelt." Da ist doch wohl davon auszugehen, dass alle Bestandsmerkmale erfüllt sind.

Ich hab lauter so Beispiele, so viel, dass es wahrscheinlich keiner lesen will.

Ich finde die Seite super! Mir hat es beim lernen sehr geholfen und ich würde es jedem empfehlen, der die Prüfung bestehen will und kein Geld für teure Programme ausgeben will ist hier richtig. (Die Seite kann meiner Meinung nach auch mit kostenpflichtigen mithalten)

Um zu deiner Aussage Stellung zu nehmen FabianK 13, es tut mir leid dir das sagen zu müssen, aber du liegst falsch.

Wie auf der Seite richtig beschrieben unterscheidet man bei der Beurteilung der Schuld zwischen Entschuldigungsgrund und Schuldausschließungsgrund. Bei der Frage geht um zweiteres. Du beschreibst in deiner "Korrektur" aber ersteres. Denk mal drüber nach.

Liebe Grüße