Wie genau berechnet sich der Unterhalt ab 18?
Ich bin volljährig, habe diesen Monat mit meiner Ausbildung begonnen und lebe bei keinem der unterhaltspflichtigen Elternteile, sondern bei meinen Großeltern. Also auch nicht in einer eigenen Wohnung.
Jetzt weiß ich nicht, wie sich da der Unterhalt berechnet.
Meine Mutter fällt nicht unter die Unterhaltspflicht, da sie dafür zu wenig verdient und mein Vater sollte mir laut Düsseldorfer Tabelle ca. 689 € zahlen. Aber das gilt ja jetzt nicht mehr, da ich nicht mehr bei meiner Mutter lebe. Ich habe gelesen, dass es dann jetzt 378 € sein sollten.
Ist das denn wirklich der genaue Wert, den mein Vater zahlen muss? Und inwieweit wird dabei berücksichtigt, dass mir meine Mutter keinen Unterhalt zahlen kann? Mich verwirrt das alles irgendwie
5 Antworten
Es ist doch normal, dass sich der Unterhalt Deines Vaters verringert, da Du ja "Lohn" bekommst. Und das Kindergeld wird auch von den Unterhaltszahlungen abgezogen. Das bekommst Du ja direkt (wenn nicht schon geschehen).Es gibt Unterhaltsrechner im Internet, wir können die Summe nicht wissen, da wir die Gegebenheiten nicht kennen.
Was bekommst Du denn laut Arbeitsvertrag an Vergütung gezahlt ?
Wenn Du nicht mehr bei einem Elternteil lebst und gemeldet bist, sollte ein theoretischer Unterhaltsanspruch von derzeit 930 Euro gelten.
Dann wäre in einer betrieblichen Erstausbildung auch ein evtl.vorrangiger Anspruch auf BAB - Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit zu prüfen, einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet.
Bekommst Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes, stünde dir das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu.
Das Kindergeld und deine Nettovergütung würden bis auf 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auf diese 930 Euro angerechnet, mögliches BAB - natürlich auch.
Bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres kannst Du dich wegen der Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Unterhalt noch ans zuständige Jugendamt wenden.
Zuerst sind mal beide Elternteile zu Unterhalt verpflichtet. Wenn die Mutter nicht zahlen kann, dann bleibt es aber am Vater hängen.
Ihm steht erst mal das Kindergeld zu, das muss er beantragen.
Die 689 sind richtig, je nach Einkommen des Vaters kann es aber auch mehr sein oder auch weniger, wenn er nicht genug verdient oder es noch andere Unterhaltsberechtigte gibt.
Erhälst du das Kindergeld durch deine Mutter monatlich, musst du das von den 689 Euro abziehen.
Und du verdienst ja auch in der Ausbildung. Das musst du auch abzüglich einem Freibetrag, ich glaube 100 Euro, von der Unterhaltsverpflichtung abziehen.
Ob die dann immer noch Unterhalt zusteht, ist fraglich. Kommt auf dein zukünftiges Einkommen an.
Der Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen deiner Eltern und nach deinem. Die Tabelle ist da nicht aussagekräftig, lass den Unterhalt von einem Familiengericht festlegen.
Die Unterhaltsverpflichtung des Vaters wird sich durch die Ausbildungsvergütung vermutlich reduzieren.