Wie funktioniert eine Gesamtschule?

1 Antwort

Gesamtschule Die Gesamtschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen eine individuelle Schwerpunktbildung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen. Sie stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und auch wissenschaftspropädeutisches Arbeiten und befähigt ihre Schülerinnen und Schüler, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortzusetzen. Integrierte Gesamtschule (IGS) In der Integrierten Gesamtschule (IGS) werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. (zunächst noch: 5. bis 13.) Schuljahrganges unterrichtet; die IGS kann auch ohne gymnasiale Oberstufe geführt werden. Die IGS führt am Ende des Sekundarbereichs I zu Abschlüssen, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium vergeben werden. Der Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I berechtigt zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Die allgemeine Hochschulreife wird nach zwölf (zunächst noch: dreizehn) Schuljahren erworben. Im 5. bis 10. Schuljahrgang der IGS unterrichten Lehrkräfte der verschiedenen Lehrämter, in der gymnasialen Oberstufe unterrichten im Regelfall Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien. Die Struktur der IGS im Sekundarbereich I Das für die IGS charakteristische Prinzip der Integration zeigt sich daran, dass Schülerinnen und Schüler eine Schule besuchen, nach einem gemeinsamen Lehrplan unterrichtet werden, am gemeinsamen Unterricht in mehreren Fächern und am gemeinsamen Schulleben teilnehmen. Die IGS ist aber auch eine differenzierende Schulform. Eine äußere Fachleistungsdifferenzierung durch Fachleistungskurse wird auf drei Anspruchsebenen in Mathematik und Englisch ab 7., in Deutsch ab 8. und in den Naturwissenschaften spätestens ab 9. Schuljahrgang durchgeführt. In den Schuljahrgängen 7 und 8, ggf. nur in 7, kann auf die äußere Fachleistungsdifferenzierung verzichtet werden. Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht an der IGS sind durch fachbezogene Kerncurricula bestimmt. Für die Arbeit in der gymnasialen Oberstufe gelten dieselben fachbezogenen Vorgaben wie für das Gymnasium. Kooperative Gesamtschule (KGS) In der Kooperativen Gesamtschule (KGS) werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. Schuljahrgangs unterrichtet; die KGS kann auch ohne gymnasiale Oberstufe geführt werden. Die KGS umfasst den Hauptschul-, den Realschul- sowie den Gymnasialzweig und ggf. die gymnasiale Oberstufe. Die KGS ist eine Schule; Gesamtkonferenz, Schulleitung, Kollegium, Eltern- und Schülervertretung sowie Fachbereichs- bzw. Fachkonferenzen wirken in der Schule gemeinsam. Arbeitsweise der Kooperativen Gesamtschule im Sekundarbereich I Der Unterricht findet in der KGS überwiegend in schulzweigspezifischen Klassenverbänden statt. Für den Fachunterricht im schulzweigspezifischen Unterricht der KGS gelten die Kerncurricula der jeweiligen Schulform. Neben der Differenzierung durch den Unterricht in den Schulzweigen oder in schulformspezifischen Lerngruppen gibt es an der KGS weitere Formen der Differenzierung, wie sie auch für Hauptschule, Realschule und Gymnasium vorgesehen sind. Eine besondere Möglichkeit besteht in der Teilnahme einzelner Schülerinnen und Schüler bei entsprechender Leistungsfähigkeit in Mathematik, Englisch, Deutsch, Naturwissenschaften und in der zweiten Fremdsprache am schulzweig- oder schulformspezifischen Unterricht des „höheren" Schulzweiges oder der „höheren" Schulform. An der KGS können die Schülerinnen und Schüler dieselben Abschlüsse erwerben wie an der Hauptschule, der Realschule oder dem Gymnasium. Für den Bildungsgang und die Abschlussbedingungen gelten die Vorschriften der entsprechenden Schulformen. An der KGS wird die allgemeine Hochschulreife nach zwölf Schuljahren vergeben. Für die Arbeit in der gymnasialen Oberstufe gelten dieselben fachbezogenen Vorgaben wie für das Gymnasium. Rechtsgrundlagen Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule (IGS)" Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Kooperativen Gesamtschule (KGS)" Erlass „Kerncurricula, Rahmenrichtlinien und curriculare Vorgaben für das allgemein bildende Schulwesen"

Informationsblätter für Eltern, Schülerinnen und Schüler Die Arbeit in der Hauptschule (PDF, 190 KB) Die Arbeit in der Realschule (PDF, 174 KB) Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 - 10 des Gymnasiums (PDF, 138 KB) Gesamtschulen (PDF, 107 KB) Rechtsvorschriften für die Schuljahrgänge 5 - 10 Erlass "Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule" (in der Fassung ab 1.8.2012); anzuwenden im Schuljahr 2012/13 für die Schuljahrgänge 5 bis 7 (PDF, 96 KB) Erlass "Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule" vom 3.2.2004; im Schuljahr 2012/13 noch anzuwenden für die Schuljahrgänge 8 bis 10 (PDF, 103 KB) Erlass "IGS 5-10" v. 4.5.2010; anzuwenden im SJ 2011/2012 für die Schuljahrgänge 5 und 6


joelias7  10.08.2012, 15:39

viel spass beim lesen ;)

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