Wie frei ist die Grabgestaltung?
Hallo geckobruno,
hier meine Fragen:
Gibt es da nach deutschem (Bestattungs)Recht bestimmte Vorgaben bei der Grabgestaltung?
Man sieht ja im Ausland zB dass da auch das Foto des Verstorbenen auf dem Grabstein ist. In Deutschland sehe ich das weniger. Kann die Grabsteinform und farbe frei bestimmt werden? Man sieht ja meist nur einfarbige Steine oder Grabmäler.
Und hast Du eventuell Beispiele für etwas anders gestaltete Gräber, also auch gern mit Fotos?
Auch die Särge sehen ja meist nicht soo unterschiedlich aus. Hab mich gefragt, ob das dann tatsächlich so vorgeschrieben ist (also Form und Farbe)
Und davon abgesehen: Tauchen solche Wünsche denn schon mal auf, die das Ganze anders gestalten wollen? Und inwieweit wurde das dann auch erfüllt?
Gibt es da also auch neue Ansätze?
Schöne Grüße
2 Antworten
Vorgaben bei der Grabgestaltung unterliegen nicht dem Bestattungsrecht.... dafür sind die Friedhöfe zuständig. Und es stimmt, das es da erst ganz langsam eine Lockerung und Öffnung gibt.
Beispielbilder kann ich dir leider nicht zeigen.
Ob Wünsche für die spätere Gestaltung vorhanden sind, oder umgesetzt werden kann ich schlecht sagen, da die Angh. damit nicht zu uns kommen, sondern sich mit Friedhof und Steinmetz auseinandersetzen.
Aber zumeist geht es doch recht einheitlich auf dem Friedhof zu,
Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Bei uns zum Beispiel gibt es Gabstellen an der Friehofsmauer, an die man früher Grabplatten mit der Inschrift aufgehängt hat. Wegen angeblicher Baufälligkeit ist dies nun nicht mehr zulässig. Man muss die Platte auf eine extra Sockel stellen und ist dann nur noch vorgeblendet. Das verteuert aber die Grabstelle, wegen des Sockels. Bei uns darf man geschlossene Vollplatten als Abdeckung auf die Gräber machen, in anderen Gemeinden ist dies aufgrund der Bodenverhältnisse unzulässig. Es soll das Erdreich besser durchlüftet werden können.
Ansonsten ist man relativ frei, was die Grabgestaltung angeht. Es darf nur nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Aber Figuralien, wie zum Beispiel Pokale und Fußballsymbole, oder Musikinstrumente, oder andere berufsbezogene Dinge sind möglich. Auch Inschriften sind frei wählbar, wenn der Verstorbene es sich gewünscht hatte.