Wie berechnet man Kosten bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht?
- Instanz, ohne Rechtsanwalt - z.b. im Falle einer Einigung im ersten Gütetermin.
Wie findet man nun heraus welche Kosten auf einen zukommen können?
2 Antworten
Im Fall einer Einigung hat keine streitige Verhandlung stattgefunden, sofern keine Sachanträge gestellt wurden. Hierfür entstehen keine Kosten. (Anl. 1 Vor. Teil 8 GKG) Anderenfalls entstehen im Regelfall für die Verhandlung in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Kosten i. H. v. 2,0-facher Gebühr. (Anl. 1 Nr. 8210 GKG) Die Gebühr selbst ergibt sich aus dem Streitwert und ist Anlage 2 GKG zu entnehmen.
LG
Im Zweifel muss man den Streitwert schätzen. Orientieren kann man sich bspw. am Durchschnitt für die entsprechende Berufsgruppe in derselben Region und Branche.
Verhandeln kannst du theoretisch vieles. Mir erschließt sich aber nicht, wo du hier einen (gerichtlich durchsetzbaren) Anspruch siehst.
Wie ich dich verstanden habe, wurdest du doch nicht betriebsbedingt gekündigt sondern hast selbst deine Kündigung eingereicht? Im Fall eines Aufhebungsvertrages kannst du natürlich frei verhandeln, einen durchsetzbaren Anspruch hast du aber nur, wenn du betriebsbedingt gekündigt wurdest (§ 1a KSchG) oder dir durch deinen Arbeitsvertrag bzw. eine Tarifvereinbarung eine Abfindung generell zusteht.
Mit dem Thema deiner Frage hat das aber nichts mehr zu tun. Ich würde dir dazu raten, dich bitte im Zweifel an eine Rechtsberatungsstelle oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, wenn du Fragen zu deinem konkreten Einzelfall hast. Hier auf gutefrage kann man nur mit den Details arbeiten, die du explizit lieferst.
Ich wurde während ich im Krankenhaus war gekündigt
Sofern du betriebsbedingt gekündigt wurdest, steht dir in der Tat ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung zu. Bei personenbedingter Kündigung kann man natürlich ebenfalls prüfen, ob diese überhaupt rechtswirksam ist.
Für Anwalt habe ich kein Geld
Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen, wenn du selbst nicht genügend Geld hast, um einen Rechtsanwalt zu bezahlen. Dieser Antrag ist bei Gericht einzureichen (normaler Schriftsatz genügt), eine Erklärung über die persönlichen Verhältnisse ist beizufügen. Entsprechendes Formular verlinke ich dir gerne unten.
https://justiz.de/service/formular/dateien/zp1a.pdf
Darüber hinaus gibt es wie gesagt auch Rechtsberatungsstellen, die Personen mit geringem Einkommen kostenfreie Beratung anbieten.
Wenn du nicht genügend Einkommen hast, um dir einen RA leisten zu können und gleichzeitig noch genug Geld zum Leben zu haben, so hast du Anspruch auf PKH.
Ich hab so oft erzählt bekommen was ich alles bekäme... Und am Ende war ich in der Hölle auf Erden.
Und die, die angeblich helfen sollen, machen alles nur noch schlimmer.
Ich habe schon zahlreiche Behörden und Institutionen jeglicher Art damit beschäftigt. Alle widersprechen sich gegenseitig. Während ich auf dem besten Wege in die Obdachlosigkeit bin.
Dafür gibt es Streitwerttabellen: https://www.hopkins.law/expertise/kosten-arbeitsgericht
Wie berechnet man eig. den Streitwert wenn niemand weiß wie hoch der Bruttolohn ist?