Wie alt dürfte der Freund eurer 14-15 Jährigen tochter ungefähr alt seien?

6 Antworten

Wie sie möchte - soferen es im Rahmen der Gesetze ist.

Dahingehend habe ich meine Kinder erzogen, und so haben es meine Eltern mit ihren Kindern gemacht (wofür ich ihnen rückblickend leider sehr dankbar sein muss, wenn ich so sehe, wie rückständig da heute, 50 Jahre später, manche Leute immer noch sind).

Das ist meine Meinung aus tiefster Überzeugung und persönlicher Anschauung und sexualwissenschaftlicher/sexualpädagogischer Bildung.

Wenn meine Meinung eine andere wäre, so würde das (mittlerweile) nichts ändern. Denn so ist seit 24 Jahren auch die Rechtslage, und an die Gesetze haben sich ALLE zu halten. Ganz egal, wie man das persönlich sieht.

Und das bedeutet: Die Tochter dürfte zwar ggf. eine Beziehung aber keinen Sex haben mit U14 (und wenn ich das erlauben würde, wäre es Beihilfe zum sexuellen Kindesmissbrauch), und nach oben ist es einzig ihre Entscheidung (und wenn ich da Sex/Beziehung mit einem z.B. 44-Jährigen "verbieten" würde, wäre es Kindeswohlgefährdung).

Verbieten dürfen Eltern ihrem jugendlichen Kindern einen Partner nur in Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn der Partner ersichtlich das Kindeswohl gefährdet (z.B. durch Verführung zu Alkohol- oder Drogenkonsum).

Ein auch sehr großer Altersunterschied ist schlicht kein valider Grund.

Vielmehr ist es ansonsten das unabdingbare(!) Recht der Jugendlichen, darüber selbst zu entscheiden. Aus der Begründung eines letztinstanzlichen Gerichtsbeschlusses zu einer von den Eltern vehement abgelehnten "14 & 46"-Beziehung: "Natur und Recht fordern die Ablösung von den Eltern".

"Im Bereich des persönlichen Umgangs ist für den Heranwachsenden nicht nur der soziale Kontakt zu anderen im Allgemeinen und das Bedürfnis nach Kontakt mit Personen des anderen Geschlechts im Besonderen, sondern auch die Auswahl der Kontakte nach subjektiven Präferenzen unabdingbare Voraussetzung des Reifeprozesses. So wenig von einem Erwachsenen die Begründung erwartet wird, weshalb er jemanden mag oder liebt, so wenig kann der Heranwachsende zur positiven Rechtfertigung seines Umgangs verpflichtet sein. Erziehung zur Mündigkeit erfordert in diesem Bereich einen Rückzug elterlichen Bestimmungsrechts zugunsten bloßer elterlicher Kontrolle kindlicher Selbstbestimmung."

"Die Beziehung zu [dem 32 Jahre älteren Freund] mag unerwünscht und sozial geächtet sein; sie ist aber grundsätzlich nicht (straf-)rechtlich sanktioniert, also nicht schlechthin „verboten“. Es gibt jenseits des sich sehr dynamisch unter tätiger Mithilfe aller Beteiligten entwickelt habenden und konsequent betriebenen Adoleszenzkonfliktes und dessen Folgen aus dieser Paarbeziehung selbst keine ersichtlichen Gefahrenquellen für die Jugendliche (Verführung zu Alkohol und/oder Drogen; Abdriften in ein [religiöses] Sektierertum o.ä.), die eine nachhaltige Trennung erforderlich erscheinen ließe."

13-17 etwa.

faustformel: alter durch zwei plus sechs.

Es gibt da ein persönliche krenze und eine gesetzliche kannst machen wie du willst


Libertinaerer  11.08.2024, 10:03

An die Gesetze haben sich ALLE zu halten. Ganz egal, welche Grenze man persönlich hat.

Und das bedeutet: Die Tochter dürfte keinen Sex haben mit U14 (und wenn ich das erlauben würde, wäre es Beihilfe zum sexuellen Kindesmissbrauch), und nach oben ist es einzig ihre Entscheidung (und wenn ich da Sex/Beziehung mit einem z.B. 44-Jährigen "verbieten" würde, wäre es Kindeswohlgefährdung).

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Held1985  11.08.2024, 10:22
@Libertinaerer

Ich weiß nicht wiso du mir das schreibst ich kenne das jungenschutzgesetzt weil diese Frage 10 mal kommt am tag

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Libertinaerer  11.08.2024, 10:33
@Held1985

Weil Du geschrieben hast:

kannst machen wie du willst

Nein, das kann man NICHT.

WENN die "persönliche Grenze" (erfreulicherweise) mit der gesetzlichen Grenze in Einklang steht, DANN wird das, was man macht, hoffentlich auch okay sein.

Aber wenn nicht, dann hat man sich gefälligst ans Gesetz zu halten (okay, hat man so oder so ^^). Die "persönliche Grenze" interessiert nämlich einen Scheiß.

Und BTW: Das JuSchG hat damit schon mal so rein gar nichts zu tun. Null, nada, zero.

Und jetzt komm bitte nicht damit, das auf einer bussgeld-Webseite etwas anders stünde. Im Internet steht viel Unsinn ...

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Held1985  11.08.2024, 10:36
@Libertinaerer

Mit persönlich meine ich alle ab 14 jahren ob sie schon wollen oder nicht oder noch warten

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Ungefähr in selben Alter, maximal 1-2 Jahre älter, wobei meine Tochter derzeit Jungs noch total doof findet

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Zwischen 13 und 16 geht klar und wenn er so 17 is oderso will ich den zuerst kennenlernen und so


Fifaplayer336 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 01:06

Älter als 17 Jahre, wäre ein NoGo?

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ILoveMusic368  11.08.2024, 01:07
@Fifaplayer336

Ja ich mein… 18+??? Ne ne der is ja erwachsen und sie nicht… wenn sie 16 is darf sie nen 18 jährigen haben aber dann such nich älter

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Libertinaerer  11.08.2024, 10:38
@ILoveMusic368
Ja ich mein…

Wichtig ist nicht, was du meinst, somderm das, was dir Gesetze erlauben zu tun - oder besser gesagt eben nicht erlauben zu tun.

18+??? Ne ne der is ja erwachsen und sie nicht…

"Erwachsen" ist man übrigens erst ab 21.

wenn sie 16 is darf sie nen 18 jährigen haben aber dann such nich älter

Die Gesetze sagen, sie darf.

Und die Gesetze sagen ferner, dass Du es als Vater auch nicht "verbieten" darfst.

Denn, so das Gesetz, es ist ihr Recht, und der Gesetzgeber schützt unsere Rechte.

Auch das Jugendlicher vor ihren Eltern.

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ILoveMusic368  11.08.2024, 16:34
@Libertinaerer

Ich weiss was die Gesetze sagen… aber wenn sie 15 ist und ihr Freund 18 würde ich den gern kennenlernen damit sie nicht ausgenutzt wird oderso… es gibt einige Männer/Jungs die das machen also… mit 18 ist man Gesetzlich Erwachsen also volljährig… mit 18 darf sie machen was sie will (solang es nicht gegen Gesetze verstösst) und ich wäre kein Vater sondern eine Mutter… es is meine Meinung und die darf ich haben

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Libertinaerer  11.08.2024, 17:17
@ILoveMusic368

Mit 18 ist man immer noch nicht erwachsen sondern nur volljährig, gegen Kennenlernen hat ohnehin niemand etwas, und deine Meinung darfst du auch behalten.

Nur eben darfst Du nicht nach Belieben im Beziehungsleben deiner Tochter herumpfuschen. Egal was Du meinst, der Partner volljährig oder gar erwachsen ist ... genauer gesagt: Das Alter ist da überhaupt kein Kriterium. Es ist also müßig, es überhaupt zu thematisieren.

Und grundsätzlich bestimmt deine Tochter.

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ILoveMusic368  11.08.2024, 21:39
@Libertinaerer

Würdest du es zulassen ohne irgendwelche bedenken das deine Tochter ca 14-15 einen Mann datet der 20-25 Jahre halt ist? Ich denke eher weniger… es ist rechtlich verboten das eine 14 Jährige z.b. Sex oderso hat mit einem volljährigen… also will ich keine Probleme damit bekommen als elternteil also… das ist meine überlegung… dazu gibt es auch kranke die meine Tochter nur ausnutzen würden da sie ja noch Jungfrau is und so süss unerfahren… ich will nicht das sie ausgenutzt wird

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Libertinaerer  12.08.2024, 07:50
@ILoveMusic368
Würdest du es zulassen ohne irgendwelche bedenken das deine Tochter ca 14-15 einen Mann datet der 20-25 Jahre halt ist?

Ja, selbstverständlich! Ohne Wenn und Aber.

Wo bist Du im Leben falsch abgebogen?

(Profil besuch)

Ah, okay. Du bist eine 13-jährige Schweizerin. Das erklärt ein wenig ...

Ich denke eher weniger…

Da denkst Du falsch, denn ich bin Deutscher!

es ist rechtlich verboten das eine 14 Jährige z.b. Sex oderso hat mit einem volljährigen…

Jein.

  1. Also erstmal: Nein, ist der 14-Jährigen nicht verboten, sondern dem Volljährigen. Das könnte dann aber mittelbar auch für ihre Mutter zum Problem werden (ist aber nicht zwingend). Was der 14-Jährigen verboten ist: Sex mit Personen, die jünger sind als 11. Denn:
  2. In der Schweiz gibt es bis 16 eine 3-Jahres-Regel: Der Sexualpartner darf max. 3 Jahre jünger sein als man selbst. Sprich: Ein 18-Jähriger macht sich beim Sex mit einer 14-Jährigen strafbar, mit einer 15-Jährigen eher nicht, und mit einer 16-Jährigen dürften dann auch z.B. 46-Jährigen Sex haben. Ab 16 ist man sexualmündig und bestimmt einzig selbst, wer mit einem Sex haben darf oder nicht. Aber:
  3. Davon gibt es eine Ausnahme! Wenn die 3 Jahre gerissen werden, wird mindestens in Liebesbeziehungen gemeinhin von Strafe abgesehen, wenn die ältere Person beim ersten Sexualkontakt noch keine 21 war. D.h., z.B. 14 & 20 wird in Liebesbeziehungen noch toleriert, 14 & 21 nicht (zumindest nicht, wenn sie da erst anfing). Diese Art von Ausnahmeregel nennt man "Juliet & Romeo"-Gesetze, nach dem wohl berühmtesten Liebespaar der Weltliteratur ... ist also kein neues Thema. ;)
also will ich keine Probleme damit bekommen als elternteil also… das ist meine überlegung…

Musst Du auch nicht. Das kann man dennoch miteinander vereinen.

dazu gibt es auch kranke die meine Tochter nur ausnutzen würden

Die gibt es in jedem Alter.

da sie ja noch Jungfrau is und so süss unerfahren…

... und wohl etwas naiv. ^^

Ich denke nicht, dass sich schweizer Jugendliche allzusehr von ihren deutschen oder österreichischen Altersgenoss:innen unterscheiden.

DU magst mit 13 "unerfahren" sein (und es noch bleiben wollen), andere sind es hingegen nicht, bzw. wollen es ggf. nicht sein (s. Nachtrag im nächsten Kommentar).

ich will nicht das sie ausgenutzt wird

Natürlich nicht. Dafür gibt es ja auch die Sexualerziehung. Mit der sollte man beizeiten (also von klein auf) anfangen. Wenn man erstmal in der Pubertät ist, sollte das Thema durch sein. Danach bestenfalls noch Auffrischungen.

So, und jetzt die Erläuterung, warum ICH damit so rein gar kein Problem habe:

In Deutschland ist (wie auch in Österreich) die Rechtslage deutlich anders! Hier wird man bereits mit 14 sexualmündig! D.h. hier ist z.B. 14 & 46 vollkommen legal, aber 14 & 11 wäre für die ältere Person verboten. Aber vor allem bestimmt man ab 14 eben selbst. Ü14 haben dazu das RECHT.

So wie in der Schweiz wird es zwar u.U. toleriert, aber nicht bis 21 sondern nur bei geringen altersabständen (Österreich hingegen hat beim Sex mit U14 auch Jahresabstände - nicht genau wie in der Schweiz, aber immerhin ähnlich).

D.h. aber: Ich DARF meiner 14-Jährigen Tochter einen (auch deutlich) älteren Freund gar nicht "verbieten". Das geht nur in Ausnahmefällen, wenn der Partner das sogenannte "Kindeswohl gefährdet" (z.B. indem er meinem Kind Alkohol oder Drogen gibt).

Versuche ich hingegen ohne eine solche ersichtliche Gefährdung eine Beziehung zu unterbinden, dann bin ICH es, der das "Kindeswohl gefährdet".

Und bei "Kindeswohlgefährdung" hört der Spaß deutscher Behörden sehr schnell auf. Sie sind gesetzlich zwingend verpflichtet diese abzustellen - auch und gerade die Eltern betreffend.

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Libertinaerer  12.08.2024, 07:50
@Libertinaerer

Nachtrag:

"Sexuelle Handlungen von Kindern werden in der Regel unter dem Blickwinkel, der Erfahrung und der Lebensweise des Erwachsenen betrachtet, verstanden und interpretiert. Sexualität wird dabei oft reduziert auf Fortpflanzung und den Genitalbereich. Die kindliche Sexualität ist dagegen weniger zielgerichtet und stärker durch Spontaneität und Ausprobieren gekennzeichnet.

Grundsätzlich hat Sexualität in allen Altersgruppen mit dem Suchen und Erleben körperlichen Genusses zu tun. (...) Wenn Kinder ihrer Neugierde, ihrem Lustprinzip und ihrem Bedürfnis nach körperlicher Nähe folgen, gehört das zu den normalen kindlichen Betätigungen. (...) Neugierde, erste Erfahrungen mit der Körperlichkeit und Geschlechtlichkeit - meist durch Ausprobieren mit dem gleichen Geschlecht - helfen, ein positives Verhältnis zum Körper zu entwickeln." (Dipl. Soz. Päd. Dorothea Hüsson, Kinder- und Jugendlichentherapeutin bei Wildwasser)

Entsprechend hatten rund 80% in ihrer Kindheit sexuelle Kontakte in verschiedensten Formen und Intensitäten, rund 10% hatten auch Geschlechtsverkehr.

"Zwischen zehn und dreizehn Jahren verwandelt sich diese erste Neugierde in die Sehnsucht, selbst Geborgenheit und auch [erwachsene] Sexualität mit jemand anderem zu erleben. (...) Auch wenn Jugendliche manchmal spürbar zwischen Erwachsensein und Kindsein hin und her pendeln, sind sie in ihrer Sexualität und in ihren Bedürfnissen nach Beziehung als Erwachsene zu sehen. Das Aufkeimen erwachsener sexueller Gefühle im Alter von etwa 12 Jahren macht einen Teil in ihrem Erleben bereits erwachsen. (...) Dem Gesetzgeber ist es nicht ein Anliegen, Sex unter einem bestimmten Alter zu verbieten, sondern sicherzustellen, dass besonders junge Leute davor geschützt sind, von älteren Personen sexuell ausgenutzt zu werden." (DSA Bettina Weidinger, Sozialarbeiterin, Sexualpädagogin und Sexualtherapeutin - Pädagogische Leitung des Österreichischen Instituts für Sexualpädagogik)

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