Wichtige Frage zur mietrecht?
Hallo,
Ich habe zwei Fragen. Ich ziehe aus einer Mietwohnung aus, die ich verfleckt (an Wänden) und mit einem Wasserschaden (im Schlafzimmer) erhalten habe. Bin ich verpflichtet bei Auszug die Wohnung zu streichen wenn es im Vertrag steht, ich die Wohnung aber mit Flecken an den Wänden bekommen habe? Genauso habe ich am Tag der Wohnungsübergabe ein Wasserschaden fest gestellt woraufhin sie sagte ich solle die Tapete eigenständig abziehen und eine neue Tapete drauf machen (Material hat sie übernommen.) Problem ist aber das die neue Tapete nicht grad schön aussieht und die Tapete unten teilweise absteht und überlappt aussieht. Theoretisch war dies auch nicht meine Aufgabe die neue Tapete zu ziehen da ich nichts für den Wasserschaden konnte (war bei Einzug schon da), also kann sie mir bei Auszug nichts sagen das es scheußlich aussieht oder ?
1 Antwort
Wende dich am besten an den Mieterschutzbund.