Wettbewerbsverbot was gilt?
Hallo,
ich habe eine reine interessens Frage.
Und zwar wie folgt, ich arbeite in einer Firma die man durchaus als Trümmer bezeichnen kann weltweite sitze tausende mitarbeiter..
Nun haben wir auch Firmen in der Firma, Zulieferer Firmen die quasi die selbe Arbeit wie wir verrichten, aber nur durch externe Firmen angestellt sind. Die schlechter bezahlt werden und Stundenmäßig auch nicht bestens drann sind.
Nun hat mich ein Freund/Kollege gefragt ob er in meiner Firma explizit in meiner Halle anfangen könnt. Er hat mir eine Bewerbung in die Hand gedrückt nach Rücksprache mit unserem Schichtleiter (nächste Stelle über mir)sagte er mir folgendes : ich solle mich besser nicht damit befassen.
Da wären Paragraphen zwischen den Firmen die so etwas ausschließen. Das ist mir durchaus bekannt da bei uns erst nach einigen jahren jemand eingestellt werden kann der bei einer unserer sub-unternehmen gearbeitet hat.
Meine Frage ist wie folgt... Wie verhält sich das mit Leihfirmen direkt ? Da er über eine Leihfirma an unsere Firma in der Firma "verliehen" wurde hält ihn ja kein Vertrag an diese Firma und so sollte meines wissen Kein Wettbewerbsverbot greifen.
Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren ich wollte nur vorher eine etwaige Richtung wissen bevor sich unsere Rechtsabteilung damit beschäftigt. Da mein Name dann drunter stehen würde.
3 Antworten
Klar kann er sich dort in der Firma bewerben wo Du arbeitest, ob er genommen wird ist fraglich. Probieren kann er es, gib die Bewerbung an entsprechender Stelle ab und gut ist.
Ich bin die Stelle 😅 nur muss ich jede Bewerbung an den firmenvorsitz (ganz ehrlich als würden die sich das durchlesen) an die Personalabteilung und an unsere rechtsAbteilung weiterleiten und wenn es um subfirmen geht werden bei uns alle hellhörig.
Nur um das zu klären: dein Freund ist bei einer Leihfirma unter Vertrag. Diese
hat ihn an deine Firma verliehen? Oder eine andere Firma, die für deine Firma arbeitet?
Ok, also so wie ich das kenne, bauen Leihfirmen üblicherweise Sperren in ihren Verträgen ein - Arbeiter kann zwar wechseln wohin er will, nimmt ihn jedoch eine Firma an, die ihn schon vorher als Leiharbeiter beschäftigt hat, verstößt sie gegen eine vertragliche Vereinbarung und muss eine Art Vertragsstrafe oder wenn man so will, eine "Ablöse" zahlen. Das hat übrigens nichts mit Wettbewerbsverbot zu tun, sondern sind schlicht Klauseln, die Leihfirmen einbauen, weil sie es können.
Bei der Leihfirma, die für uns Studenten zur Verfügung stellt, müssen die mindestens 3 Monate sich eine andere Stelle aussuchen, es sei denn unsere Firma zahlt eine horrende Ablöse um sie übergangsfrei weiterzubeschäftigen.
Wenn das bei euch auch der Fall ist (abhängig von der Regelung zw. Subfirma und Hauptunternehmen), dann wird wohl da nichts daraus werden, falls du davon nichts weisst, wäre das tatsächlich ein Fall für die Rechtsabteilung.
Dein Schichtleiter hat wahrscheinlich keinen Bock, seinem Vorgesetzten zu erklären warum dein Freund die Ablöse wert sein soll, vermute ich mal ;)
Eine Leihfirma verarscht ihr Personal.
Die behaupten das man bei guter Arbeit
In der eingesetzten Firma eine Festeinstellung bekommen kann.
Die wären doch blöd den zu verlieren.
Also machen die Verträge mit der Hauptfirma.
Das bekommt der Arbeiter nie zu
Gesicht.
Da solltest du dich echt raushalten!
Ich weiß aus sehr zuverlässiger Quelle... (Den Verträgen) das wir keinen Vertrag mit der leihfirma haben. Sowohl in unserem Vertrag mit der subfirma entsprechend leiharbeiter nur steht das die subfirma dafür haftet qualifiziertes Personal für Aufträge bereit zu stellen. Ob diese fest oder durch Firmen bereitgestellt sind.
Mein Kollege arbeitet bei einer Leihfirma die ihn an eine sub-Firma von uns verliehen hat da wir keine Verträge mit Leihfirmen haben.