Wettbewerbsverbot was gilt?

3 Antworten

Klar kann er sich dort in der Firma bewerben wo Du arbeitest, ob er genommen wird ist fraglich. Probieren kann er es, gib die Bewerbung an entsprechender Stelle ab und gut ist.


xDay92 
Beitragsersteller
 24.11.2019, 23:44

Ich bin die Stelle 😅 nur muss ich jede Bewerbung an den firmenvorsitz (ganz ehrlich als würden die sich das durchlesen) an die Personalabteilung und an unsere rechtsAbteilung weiterleiten und wenn es um subfirmen geht werden bei uns alle hellhörig.

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Nur um das zu klären: dein Freund ist bei einer Leihfirma unter Vertrag. Diese

hat ihn an deine Firma verliehen? Oder eine andere Firma, die für deine Firma arbeitet?


xDay92 
Beitragsersteller
 24.11.2019, 23:36

Mein Kollege arbeitet bei einer Leihfirma die ihn an eine sub-Firma von uns verliehen hat da wir keine Verträge mit Leihfirmen haben.

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ollesgemuese  25.11.2019, 00:02
@xDay92

Ok, also so wie ich das kenne, bauen Leihfirmen üblicherweise Sperren in ihren Verträgen ein - Arbeiter kann zwar wechseln wohin er will, nimmt ihn jedoch eine Firma an, die ihn schon vorher als Leiharbeiter beschäftigt hat, verstößt sie gegen eine vertragliche Vereinbarung und muss eine Art Vertragsstrafe oder wenn man so will, eine "Ablöse" zahlen. Das hat übrigens nichts mit Wettbewerbsverbot zu tun, sondern sind schlicht Klauseln, die Leihfirmen einbauen, weil sie es können.

Bei der Leihfirma, die für uns Studenten zur Verfügung stellt, müssen die mindestens 3 Monate sich eine andere Stelle aussuchen, es sei denn unsere Firma zahlt eine horrende Ablöse um sie übergangsfrei weiterzubeschäftigen.

Wenn das bei euch auch der Fall ist (abhängig von der Regelung zw. Subfirma und Hauptunternehmen), dann wird wohl da nichts daraus werden, falls du davon nichts weisst, wäre das tatsächlich ein Fall für die Rechtsabteilung.

Dein Schichtleiter hat wahrscheinlich keinen Bock, seinem Vorgesetzten zu erklären warum dein Freund die Ablöse wert sein soll, vermute ich mal ;)

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Eine Leihfirma verarscht ihr Personal.

Die behaupten das man bei guter Arbeit

In der eingesetzten Firma eine Festeinstellung bekommen kann.

Die wären doch blöd den zu verlieren.

Also machen die Verträge mit der Hauptfirma.

Das bekommt der Arbeiter nie zu

Gesicht.

Da solltest du dich echt raushalten!


xDay92 
Beitragsersteller
 24.11.2019, 23:39

Ich weiß aus sehr zuverlässiger Quelle... (Den Verträgen) das wir keinen Vertrag mit der leihfirma haben. Sowohl in unserem Vertrag mit der subfirma entsprechend leiharbeiter nur steht das die subfirma dafür haftet qualifiziertes Personal für Aufträge bereit zu stellen. Ob diese fest oder durch Firmen bereitgestellt sind.

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