Werde ich zur Abschlussprüfung nicht zugelassen?
Ich habe mehr als 10 Prozent krankheitstage.Bin bald in der Zwischenprüfung und habe schon 57 Fehltage.Und man darf nach 3 Jahren nur 66 haben.Ich bin aber im 2 Ausbildungsjahr.
1 Antwort
Das kann dir passieren.
wird bei den anderen IHKs ähnlich sein
Die Meisterin oder der Meister sollte in so einem Fall bereits bei Bekanntwerden hoher Fehlzeiten unbedingt darüber entscheiden, ob und wie die verpassten Ausbildungsinhalte nachgeholt werden können. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit zur Erreichung des Ausbildungsziels kann – auf Antrag des Auszubildenden – zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung erfolgen.
In diesem Zusammenhang fällt mir wieder das leidige Thema der Führung von Ausbildungsnachweisen ein. Diese sind sorgfältig, gewissenhaft und regelmäßig zu verfassen, sonst kann die Zulassung zur Abschlussprüfung gefährdet werden. Ein gutes Mittel, um säumigen Lehrlingen etwas Dampf unter dem Hintern zu machen: Denn die regelmäßige Führung bestätigt die Meisterin oder der Meister bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung oder eben auch nicht. Wer keine Ausbildungsnachweise führt, hat auch keinen Anspruch auf die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Was dann?