Werbungskosten trotz Stipendium absetzen?

1 Antwort

Grundsätzlich gilt, dass die Aufwendungen für eine Zweitausbildung können als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden.

Gem BFH v. 24.2.2015, VIII R 44/12, BStBl II 2015 S. 649 sind die Werbungskosten um die steuerfreien Erstattungen eine Stipendium zu kürzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

tikabik 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 18:40

Aaah genau das habe ich gesucht, vielen Dank.