Werbungskosten trotz Stipendium absetzen?
Hier ist der fiktive Fall, den ich mir überlegt habe:
Angenommen, jemand absolviert im Jahr 2025 eine Weiterbildung, die insgesamt 5.000 Euro kostet und diese Summe in einer einzigen Zahlung begleicht. Die Person erhält zudem ein Stipendium, das bis zu 5.000 Euro fördert, wobei 4.500 Euro vom Stipendiengeber übernommen werden und ein Eigenanteil von 10 % (also 500 Euro) selbst zu zahlen ist. Das Jahreseinkommen der Person beträgt 40.000 Euro brutto, wodurch sie entsprechende Steuerabgaben hat. Normalerweise können Weiterbildungskosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Nun stellt sich die Frage: Kann die Person die selbst getragenen 500 Euro zusätzlich steuerlich absetzen, oder entfällt diese Möglichkeit aufgrund des erhaltenen Stipendiums?
Im Internet konnte ich leider keine spezifischen Informationen zu dieser Konstellation finden.
1 Antwort
Grundsätzlich gilt, dass die Aufwendungen für eine Zweitausbildung können als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden.
Gem BFH v. 24.2.2015, VIII R 44/12, BStBl II 2015 S. 649 sind die Werbungskosten um die steuerfreien Erstattungen eine Stipendium zu kürzen.