Wer würde in Deutschland ins Gefängnis kommen?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Die Einbrecher 40%
Beide 20%
Keiner 20%
Sonstiges 20%
Der Wohnungsbsitzer 0%

1 Antwort

Die Einbrecher

Kommt natürlich wie in jedem Fall auf den Richter an.

Die beiden Einbrecher würden auf jeden Fall wegen versuchten Einbruchs und Drohung dran kommen. Man könnte sogar sogar argumentieren, dass es ein versuchter Raubüberfall war, da Gewalt ausgeübt wurde, auch auf die Person. Psychische Gewalt durch das versuchte eintreten einer Tür.

Wenn der Hausbesitzer einen Waffenschein hat, ist der Waffenbesitz erstmal legal.

Der Hausbesitzer hat hierbei das Recht der Selbstverteidigung, diese muss zum einen erforderlich (ist hier gegeben) sein, zum anderen verhältnismässig. Und da kommts stark auf den Richter an, hätte es ein anderes Mittel gegeben, um die Einbrecher zu vertreiben? Es sind 2 Männer gewesen, welche bereits Gewaltbereitschaft gezeigt haben, selbst mit einem Baseballschläger hätte der Hausbesitzer vermutlich nur einen der beiden ausschalten können, der andere hätte ihn überwältigen können.

Aus meiner persönlichen Sicht war der Schusswaffeneinsatz verhältnismässig und daher gerechtfertigt.

ABER: Ich bin KEIN Jurist und diese Wertung basiert lediglich auf "Hobby" Jurakenntnissen und meinem früheren Beruf.

EDIT: Gerade noch im Video gesehen, einer der beiden hatte eine Schusswaffe, würde daher mit Sicherheit sagen, dem Hausbesitzer wird dafür nichts passieren.