Wer von uns braucht den Sachkundenachweis/wir alle?

7 Antworten

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Ich wohn auch in NRW. Jeder, der mit dem Hund spazieren gehen will muss diesen haben soweit ich weiß. Der den Hund meldet aber auf jeden Fall. Erkundigt euch am besten mal direkt beim Ordnungsamt. Ich wusste das damals nicht, da wir aus Niedersachsen hier hin gezogen sind. Allerdings wurde ich drei Minuten nach der Info über den Nachweis davon befreit. Wenn ihr vorher keine Hunde hattet wird das aber nicht klappen...


TygerLylly  09.01.2011, 17:52

Hab mir den gerade mal spaßeshalber runtergeladen. Schade, dass da falsche Antworten als richtig gewertet werden, z.B. muss man ankreuzen, dass Hunde keine Knochen von Geflügel haben dürfen und kein rohes Fleisch kopfschüttel

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HuiiBuh 
Beitragsersteller
 10.01.2011, 20:07
@TygerLylly

ja, die leute im tierheim(hatten darüber nachgedacht da einen zu ´adoptieren´) hat gsésagt, dass man es einfach auswendig lernen soll..es ist ja auch total unsinnig, nur anhand von den ohren erkennen zu sollen, was der hund ausdrückt..dafür brauch man ja uauch die körperhaltung und zb. die haltug der rute...

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TygerLylly  10.01.2011, 20:52
@HuiiBuh

Dass Hunde allg. kein rohes Fleisch dürfen oder Hühnerknochen stimmt aber so nicht. Weiß nicht, warum sowas da drin steht...

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fiffi02  02.05.2013, 07:21
@TygerLylly

okay, keine knochen vom geflügel ist ja richtig, aber was ist dann warfen? das habe ich schon bemängelt, mit den faschen antworten, die die fragebögen konzipiert haben, nur theoretiker mit dem stand von 1970 oder so. naja, eigentlich kostet s nur geld und bringt einem nicht wirklich etwas.

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Hä? Deine Schwester ist mit 16 auch noch nicht volljährig.

§ 3

Voraussetzungen für das Halten von Hunden nach §1 Abs.1 Satz 1

1. Hunde, die unter den Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1 Satz 1 fallen, dürfen nur von Personen gehalten werden, die die dazu erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) besitzen und über die dafür notwendige Zuverlässigkeit verfügen.

Die Kenntnisse und Fähigkeiten sind der zuständigen Behörde für jeden gehaltenen Hund durch eine Bescheinigung einer Tierärztekammer des Landes Nordrhein- Westfalen nachzuweisen.

2. Als sachkundig im Sinne des Absatzes 1 gelten

a. Personen, die seit mehr als 3 Jahren Hunde im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 halten, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben,

b. Inhaber eines Jagdscheines oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,

c. Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden besitzen,

3. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist vom Halter ein Führungszeugnis vorzulegen (Auszug aus dem Bundeszentralregister).

4. Hunde im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 dürfen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln nur angeleint geführt werden.

5. Für Hunde im Sinne dieser Verordnung muss der Abschluss einer Haftpflicht- versicherung nachgewiesen werden.

6. Jeder Hund im Sinne dieser Verordnung ist dauerhaft auf Kosten des Halters per Mikrochip zu kennzeichnen. Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Fellfarbe, Chipnummer) ist der zuständigen Behörde vom Halter mitzuteilen.

Ihr müsst den Sachkundenachweis also alle machen.

Ich bin mir nicht sicher, aber 20/40er Hunde darf man erst ab 16 oder 18 führen, fragt da nochmal nach.

Für diesen Sachkundenachweis brauch man übrigens nicht lernen .. der ist viel zu einfach ...


TygerLylly  09.01.2011, 20:51

Ab 18 und psychisch und physisch in der Lage den Hund zu führen soweit ich mich da entsinnen kann, habe einen Merkzettel bekommen. Der ist einfach, teilweise lächerlich und teilweise falsch...

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HuiiBuh 
Beitragsersteller
 10.01.2011, 20:04
@TygerLylly

also uns wurde gesagt, ab 16 haben uns da erstmal informiert, keine sorge^^ ich möchte mit meinem hund ja auch rausgehen dürfen^^

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BlackCloud  11.01.2011, 17:25
@HuiiBuh

Hoffentlich bist du auch in der Lage den Hund zu halten.

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Ich vermute mal, derjenige der den Hund an der Leine hat, braucht den Sachkundenachweis.

Oder aber nur der Halter und der darf dann den Hund nicht jedem an die Leine geben.

Das wirst Du vermutlich jetzt alles in Deinem Lehrmaterial finden.

wozu braucht ihr den sachkundenachweis? ist er bie euch pflicht oder geht es um die rasse? normalerweise braucht den nachweis jeder, der den hund in der öffentlichkeit führt....welches bundesland?


HuiiBuh 
Beitragsersteller
 09.01.2011, 16:40

Hallo, also wir wohnen in nrw und bei uns muss man den haben, wenn der hund größer als 40 cm und / oder schwerer als 20kg ist. LG

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Es gibt einen eingetragenen Hundehalter, der - wenn überhaupt - den Sachkundenachweis abliefern muss.