Guten Morgen,
ich hätte eine Frage. Ein Bekannter hat eine Klage auf Schadensersatz wegen eines Unfalls erhalten. Dieser hat sich wie folgt abspielt:
Mein Bekannter wollte aus seiner Einfahrt (Mieter) rückwärts rausfahren, da es vorwärts nicht möglich ist. In dem gleichen Zuge wollte der Eigentümer der auch dort wohnt von außen (dem Straßenverkehr) rückwärts reinfahren, und wie es passieren musste sind beide miteinander kollidiert.
In der Klage steht nun folgendes:
Wenn der Beklagte rückwärts auf ein fremdes Grundsück einfährt hat er sich zu vergewissern, dass sich hinter ihm kein Verkehr befindet. Der Kläger muss nicht damit rechnen, dass der Beklagte von dem fremden Grundstück in seines einfährt.
Ich verstehe, dass mein Bekannter sich hätte genauer umgucken müssen ja, aber man kann doch den ET nicht freisprechen weil es sein Grundstück ist. Was wäre wenn ein Fahrradfahrer oder Kinder dort gestanden wären, wäre es dann auch deren Schuld?
Was haltet ihr ganz allgemein von der Sache?