Wer muss sich bei einem Privatverkauf um die Versandart bemühen, Käufer oder Verkäufer?

9 Antworten

Da ich viel über Ebay verkaufe (privat!) und meist Bü/Wa als Versandart habe, meine Erfahrung dazu:

Diese Sendungen brauchen bei DHL meist 7-10 Tage!

Der Käufer soll sich ein wenig gedulden.

Ich empfehle den Kauf der Marke online und dann einen Screenshot von der kaufbestätigung machen, dann hast du einen Nachweis über den erfolgten Versand.

Was die Drohung mit dem Anwalt angeht: Schon ein Beratungsgespräch kostet locker 200 € und eine vernünftige Rechtsschutzversicherung ist auch teurer als dein Produkt. Das sehe ich als leere Drohung an, damit kommt heute jeder schnell verbal um die ecke!


Fabif1 
Beitragsersteller
 14.07.2021, 09:58

Danke für deine hilfreiche Antwort und ja so mache ich das auch immer mit der Versandmarke, ich habe sogar ein Video davon gemacht, wie ich den frankierten Umschlag, wo auch ihr Name drauf zu lesen ist, in den Briefkasten von der Post werfe:)

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Dea2019  14.07.2021, 11:12
@Fabif1

Na dann eine nette Mail: Du bittest noch um eine Woche Wartezeit, da die DHL aktuell stark verlängerte Zustellzeiten hat. Sie soll sich nochmal melden, wenn die Sendung bis einschließlich zum 23.07. nicht eingetroffen sein sollte...

WENN sie sich danach nochmal meldet, dass die Sendung nicht angekommen sein soll, DANN kannst du sie auf den § 447 Abs 1 BGB verweisen und sagen, dass du nachweisen kannst, die Sendung aufgegeben zu haben.

Beim Versendungskauf geht die Gefahr beim C2C-Geschäft (Privatverkauf) gemäß § 447 Abs. 1 BGB in dem Augenblick auf den Käufer über, in dem der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß frankiert, adressiert und verpackt an den jeweiligen Versanddienstleister übergibt. In diesem Zeitpunkt hat der Verkäufer seine Leistungspflicht erfüllt und das Risiko, dass die Ware während des Transportes untergeht, beschädigt wird oder verloren geht, geht nunmehr auf den Käufer über.

(Quelle https://www.hood.de/tips/990/wer-haftet-fuer-den-verlust-der-ware-beim-versand-.htm)

Das es sich bei dem Nachweis um ein Video handelt, würde ich dabei nicht erwähnen.

Glaub mir, wegen 20 € rennt die nicht zum Anwalt.

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Ebay-Kleinanzeigen ist ein Vor-Ort-Geschäft und keines mit Vorkasse und Versand, dass ist nun mal Fakt.

Für den Betrag wird der Anwalt nichts machen, daher lass den Käufer ruhig drohen.

Antworte ihn einfach, dass er Dich betrügen will und das er die Ware schon hat. Nun, will er sein Geld durch Erpressung zurück haben.

Dann soll er eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass er die Ware nicht erhalten hat. Reaktion abwarten.

Wahrscheinlich wird dann nichts mehr kommen.

Da es sich bei dem Fall um einen Privatverkauf zwischen zwei Nicht-Kaufleuten handelt gilt nicht das HGB (o.ä.), sondern das BGB. Das BGB besagt in §447:

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Ich bin zugegeben kein Anwalt, aber ich denke weil es keine Ausdrückliche Anweisung des Käufers über die Versandart gab hattest du die freie Wahl diesbezüglich und das Versandrisiko liegt beim Käufer. Sollte die Sendung also wirklich verloren gegangen sein hat der Käufer Pech gehabt, denn er trägt das Risiko.

Und Außerdem, bei einem Streitwert von 20€ wird eh nicht viel passieren. Das geht vor kein Gericht und würde, sollte der Käufer tatsächlich einen Anwalt einschalten, mit einem Gegenschreiben von deinem Anwalt erledigt werden.

nix ausgemacht, ganz blöd, dann hast du versichert zu versenden. du zahlst den Versand.

du hast BüWa versendet, nicht versichert und das ist nun weg.

du hast 2 möglichkeiten, du verschickst die Ware nochmal, diesmal VERSICHERT oder erstattest den Betrag.

jetzt hat der Käufer die Ware - was anzunehmen ist, und das Geld. Du kannst den Empfang nicht beweisen.


DerCaveman  14.07.2021, 06:45
nix ausgemacht, ganz blöd, dann hast du versichert zu versenden.

Genau anders rum. Wenn der Kaeufer keine bestimmte Versandart bestimmt hat und eine solche auch nicht vereinbart wurde, steht es dem Verkaeufer voellig frei, auf welchem Weg er versendet. Das Risiko geht in dem Moment auf den Kaeufer ueber, in dem der Verkaeufer die Sendung dem Versandunternehmen uebergibt.

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ItsMe203076  14.07.2021, 05:55

Das sehe ich anders. Wenn sich Käufer und Verkäufer auf keine Versandart festgelegt gaben, hat der Verkäufer die freie Wahl. Weil es sich um einen Privatverkauf handelt trägt der Käufer das Versandrisiko.

Sie muss also weder den Empfang beweisen, noch bei Verlust haften. Sie muss nur nachweisen können, dass sie die Ware an den Versanddienstleister übergeben hat.

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peterobm  14.07.2021, 06:52
@ItsMe203076

interessante Frage, wie wurde bezahlt? per PayPal - dann ist Versichert zu versenden, es kann keine Transaktionsnummer angegeben werden, Käuferschutz greift.

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Dein Problem bei der Geschichte ist - Du ! kannst den Versand nicht nachweisen - und hast im Falle X - Betrugsanzeige - möglicherweise ein Problem. Rechtlich betrachtet : Du wärest hinsichtlich des Versandes nachweispflichtig.


DerCaveman  14.07.2021, 06:46

Es reicht, wenn er glaubhaft versichert, den Artikel verschickt zu haben. Danach liegt der Schwarze Peter beim Kaeufer.

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