Wer muss beweisen ob geblinkt wurde?
Folgendes Unfallszenario:
1 Auto fährt auf der Vorfahrtsstraße geradeaus, 1 weiteres Auto biegt von dieser Straße links ab und es kommt zum Unfall.
Nach Aussage des Linksabbiegers habe der andere geblinkt, weswegen er ein Stückchen vor fuhr um dann nach ihm anzubiegen.
Der Geradeausfahrer sagt er hat nicht geblinkt.
Wer müsste theoretisch beweisen ob das Auto, welches geradeaus gefahren ist, geblinkt hat?
Der Fahrer davon, weil es sein Auto ist?
Oder der Linksabbieger, weil es seine Aussage ist, dass der andere geblinkt hat?
3 Antworten
Der Abbiegende darf sich nicht uaf ein Blinkzeichen allein verlassen, es kann sien dass der Blinker versehendlich eingeschaltet wurde.
Ja das auf jeden Fall, aber wenn der Blinker an war, hat der Linksabbieger nicht 100% Schuld.
Das weiß nur Gott 😂
Nein jetzt ernsthaft -> Das ist eine blöde Situation 😆
- Kannst du nicht beweisen, dass du geblinkt hast > Du hast ja wohl kaum ein Foto davon gemacht 😂
- Und darin liegt die Crux 😊
Ein Gutachter wird feststellen ob der Fahrer der Geradeausfahren wollte , dies auch tatsächlich tun wollte. Das klappt Ohne Probleme wenn die Polizei ordentliche Unfallfotos angefertigt hat.