Wer ist bei unerzogenen Nachbarskindern zu verständigen?

3 Antworten

Deine Beispiele sind Kinderstreiche und solange keiner ernsthaft verletzt wird, muss man niemanden verständigen. Kommt es zu einem Unfall, dann am besten die Polizei rufen.


CafeCutieViktor 
Beitragsersteller
 18.07.2023, 17:44

Ich finde schon, dass das Stellen von Fallen stark an Gefährdung anderer grenzt.

Ich war selbst kein Unschuldsengel, aber im Leben wäre ich nicht auf die glorreiche Idee gekommen, meine Nachbarn, vorallem jene die ich nicht kenne, zur eigenen Unterhaltung zu verletzen.

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Blindi56  18.07.2023, 18:23
@CafeCutieViktor

5 - 9 jährige...Kommentare überhört man und die Stolperfallen sind gespannte Fäden, denke ich? Wie nahe kommen die an einen ran, um z. B. Deo in die Augen zu sprühen?

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Ja, in so einem Fall sind die Eltern zu verständigen.


CafeCutieViktor 
Beitragsersteller
 18.07.2023, 17:33

Was nun, wenn diese nicht darauf eingehen ?

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Leider darf man heutezutage Kindern keine Ansage mehr machen. Ja, du musst die Eltern ansprechen.

Wenn den Eltern nachgewiesen werden kann, dass sie die Aufsichtspflicht verletzt haben (was schwierig ist), kannst du sie im Schadensfall auf Schadenersatz verklagen.