Wer ist bei unerzogenen Nachbarskindern zu verständigen?
Hallo zusammen,
vor kurzem war ich bei einem Freund zu Besuch, in dessen Wohnviertel sehr viele Kinder im Alter von 5 - 9 Jahren wohnen.
An sich erstmal überhaupt kein Problem, dass Kinder laut sind, spielen und vielleicht auch ab und zu mal etwas dümmeres anstellen, ist verständlich.
Jetzt ist es aber so, dass die bereits genannten Kinder ziemlich schlecht erzogen und frech sind, und auch alle möglichen fremden Erwachsenen, die ihnen "in die Quere kommen", belästigen.
Beispiele hierfür sind unangebrachte Kommentare, so wie nicht ganz so harmlose Streiche wie das exzessive Besprühen mit Deo oder Stolperfallen.
Die Eltern interessieren sich rein gar nicht für das Verhalten ihres Nachwuchses.
Daher die Frage, rein aus Neugier, da ich ja nicht direkt betroffen bin : Wie wäre in so einem Fall vorzugehen ? Haften die Eltern für ihre Kinder ?
3 Antworten
Deine Beispiele sind Kinderstreiche und solange keiner ernsthaft verletzt wird, muss man niemanden verständigen. Kommt es zu einem Unfall, dann am besten die Polizei rufen.
5 - 9 jährige...Kommentare überhört man und die Stolperfallen sind gespannte Fäden, denke ich? Wie nahe kommen die an einen ran, um z. B. Deo in die Augen zu sprühen?
Ja, in so einem Fall sind die Eltern zu verständigen.
Leider darf man heutezutage Kindern keine Ansage mehr machen. Ja, du musst die Eltern ansprechen.
Wenn den Eltern nachgewiesen werden kann, dass sie die Aufsichtspflicht verletzt haben (was schwierig ist), kannst du sie im Schadensfall auf Schadenersatz verklagen.
Ich finde schon, dass das Stellen von Fallen stark an Gefährdung anderer grenzt.
Ich war selbst kein Unschuldsengel, aber im Leben wäre ich nicht auf die glorreiche Idee gekommen, meine Nachbarn, vorallem jene die ich nicht kenne, zur eigenen Unterhaltung zu verletzen.