Wer hat Anspruch auf Gewinn?
Angenommen jemand gibt nachweislich die Zahlen vor aber der andere kauft den Lottoschein alleine und mit seinem Geld, wer kriegt den Gewinn?
9 Antworten
Hier könnte man argumentieren, dass eine BGB Gesellschaft entstanden ist, und der Gewinn gleichmäßig auf beide verteilt werden muss.
Rechtlich der, der den Schein bezahlt hat.
Moralisch, beide. Person 1 hat den Tipp gegeben, Person 2 hat den Schein erworben. Ohne den einen oder anderen, wäre der Gewinn theoretisch nicht möglich.
In der Regel erfolgt die Abgabe eines Lottoscheines anonym, dann bekommt derjenige den Gewinn, der den original Spielschein bei der Lottoannahmestelle vorzeigt.
Falls der Spielschein über die Kundenkarte abgegeben wurde, dann der Inhaber der Kundenkarte (der den Spielschein aber auch vorweisen muss).
Wenn nichts (nachweisbar) ausgemacht war, dann gewinnt nur der, der den Schein gekauft/bezahlt hat.
Der, der bezahlt hat.