Wer haftet, wenn Filme in der Videothek nicht wieder abgegeben werden?
Ein Freund von mir hat eine Mitgliedskarte für eine Videothek? Nun hat die Tochter seiner Ex-Freundin mit dieser Karte Filme ausgeliehen und nicht zurückgebracht, obwohl sie durch meinen Freund mehrfach dazu aufgefordert wurde? Sie ist volljährig und hat bei der Abholung der Filme eine Unterschrift geleistet! Nun fordert die Videothek meinen Freund auf, die Filme und die überzogene Leihgebühr zu zahlen! (fast 300,-- €). Ist das rechtens?
12 Antworten
Seine Karte seine Haftung.
Außer die Karte wurde von der Tochter der Ex geklaut, da müsste er aber dies zur Anzeige bringen.
Grundsätzlich wäre noch zu prüfen ob die 300,-€ Leihgebühr für das Überziehen rechtlich Bestand hätte, bei einem Film der z.B. für 10,-€ neu beschafft werden kann ist diese Forderung nicht haltbar.
Ja, das ist rechtens. Er hat dafür zu sorgen, das die Karte nicht in falsche HÄnde kommt. Also muss er das Geld zahlen.
Will er es wieder haben rückt die gute Frau das entweder freiwillig raus oder er verklagt sie.
Er ist der Kunde, er ist Vertragspartner, er ist Karten Inhaber. Er muss also aufpassen, wem er die Karte gibt und ob diese Person vertrauensvoll ist.
Ja soll vielleicht die Videothek dafür haften, wenn jemand die ausgeliehenen Filme nicht zurückbringt, oder wie? Er ist mit seiner Kundenkarte Kunde und haftbar. Wie er das mit seiner Ex bzw. deren Tochter regelt, steht ja wieder auf einem anderen Blatt.
Ja, das ist rechtens. außer die Karte wurde gestohlen, dann hätte er allerdings gegen die Tochter seine EX- Freundin eine Strafantrag stellen müssen.
Nein. Kundenkarten sind nicht übertragbar. Nur der Eigentümer darf damit ausleihen! Wenn die Videothek anderen damit etwas ausleiht ist der Eigentümer nicht haftbar zu machen.