Wer haftet, wenn Filme in der Videothek nicht wieder abgegeben werden?

12 Antworten

Seine Karte seine Haftung.

Außer die Karte wurde von der Tochter der Ex geklaut, da müsste er aber dies zur Anzeige bringen.

Grundsätzlich wäre noch zu prüfen ob die 300,-€ Leihgebühr für das Überziehen rechtlich Bestand hätte, bei einem Film der z.B. für 10,-€ neu beschafft werden kann ist diese Forderung nicht haltbar.

Ja, das ist rechtens. Er hat dafür zu sorgen, das die Karte nicht in falsche HÄnde kommt. Also muss er das Geld zahlen.

Will er es wieder haben rückt die gute Frau das entweder freiwillig raus oder er verklagt sie.

Er ist der Kunde, er ist Vertragspartner, er ist Karten Inhaber. Er muss also aufpassen, wem er die Karte gibt und ob diese Person vertrauensvoll ist.

Ja soll vielleicht die Videothek dafür haften, wenn jemand die ausgeliehenen Filme nicht zurückbringt, oder wie? Er ist mit seiner Kundenkarte Kunde und haftbar. Wie er das mit seiner Ex bzw. deren Tochter regelt, steht ja wieder auf einem anderen Blatt.


Fox1013b  22.11.2016, 11:22

Nein. Kundenkarten sind nicht übertragbar. Nur der Eigentümer darf damit ausleihen! Wenn die Videothek anderen damit etwas ausleiht ist der Eigentümer nicht haftbar zu machen.

Herb3472  22.11.2016, 11:29
@Fox1013b

Na dann probier einmal, ob Du damit im Fall des Falles bei Gericht durchkommst.

Ja, das ist rechtens. außer die Karte wurde gestohlen, dann hätte er allerdings gegen die Tochter seine EX- Freundin eine Strafantrag stellen müssen.