Wer finanziert eine Stationäre Wohngruppe?
Hallo beisammen,
Es sieht wohl so aus, als würde ich in eine stationäre Wohngruppe wollen, da ich nicht mehr bei meiner Mutter leben kann, welche geschieden ist und somit mit mir alleine lebt. Meine Mutter könnte der Kostenbeitragspflicht, aufgrund ihrer momentanen Arbeitslosigkeit, nicht nachkommen und mein Vater, welcher in Hamburg lebt, auch nicht, da bei seinen Ausgaben für Miete etc, sowas einfach nicht mehr drinnen wäre. Wie würde sowas in diesem Fall finanziert werden?
3 Antworten
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Das Jugendamt finanziert die Leistung.
Bei stationären Angeboten holt sich das Jugendamt einen Teil des Geldes bei den Eltern zurück, sofern diese leistungsfähig sind. Da es bei deinen Eltern nichts zu holen gibt, müssen die aber dann natürlich auch nicht zahlen.
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Solange du minderjährig bist, ist die stationäre Unterbringung für dich kostenlos. Dafür wirst du auch nicht rückwirkend belangt.
Wenn du volljährig bist und noch in der stationären Jugendhilfe wohnst, dann wird ein Teil deines Arbeitsentgeltes eingezogen. Du zahlst also praktisch ein bisschen für Miete und Unterhalt. Das geht aber auch nicht rückwirkend.
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Weshalb kannst du nicht mehr bei deiner mutter leben. Hohe Mietkosten sind ja ggf kein Grund, das dein Vater keinen Beitrag leisten muss, da könnte noch etwas auf ihn zukommen. Wende dich an das Jugendamt.
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Psychische Erkrankungen, sie kann nichtmal mehr für sich selbst sorgen
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Also würdest möglicherweise nicht nur du, sondern auch deine Mutter, in eine/ die Wohngruppe gehen?
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Meine Mutter ins betreute Wohnen, ja
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Bei Minderjährigen das Jugendamt, aber da muß schon ein triftiger Grund vorliegen, dass das genehmigt wird. Das ist ja ziemlich teuer. Und nur, dass Du das willst, ist kein Grund.
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Kann ich dafür irgendwann finanziell belangt werden, wenn ich volljährig bin und beispielsweise einen Job habe?