Wenn sich ein ehepaar trennt und der Mann ein Haus mit schulden hat muss die Frau die Schulden dann mit abzahlen oder nur wenn sie was die hälfte des hauses...?
haben will ? Welchen Anspruch die Frau überhaupt also stimmt es das sie irgendwie Geld oder so verlangen kann ?
5 Antworten
Wenn im Privatbereich jemand einen Kredit aufnimmt, muss in den meisten Fällen die Ehefrau mithaften und wird dann auch als 50% Miteigentümering mit ins Grundbuch eingetrgen.
Wenn kein Ehevertrag besteht müssen beide für die Schulden haften, was denn fast zwangläufig zum Verkauf des Hauses führt.
Vorausgesetzt die Eheleute haben den Gesetzlichen Güterstand.
Ehepartner haften grundsätzlich nicht für Schulden des anderen Partners. Ebenso bleibt das Eigentum des einen auch dessen Eigentum.
In der Regel wird die Bank aber darauf bestehen, das der andere Ehepartner ebenfalls den Kredit als Kreditnehmer mit unterschreibt. Dann haften natürlich beide unmittelbar ggü der Bank.
Bei Scheidung wird der sog, Zugewinnausgleich durchgeführt. Das heißt das die Vermögenszuwächse 50/50 aufgeteilt werden. Das ist erstmal ein Anspruch in Geld. Untereinander kann man sich natürlich auch anders einigen und stattdessen immobilen oder miteigentumsanteile an Immobilien übertragen.
Während der Trennung kann der schlechter verdienende Ehegatte außerdem Trennungsunterhalt verlangen. Mit der Scheidung wird ggf noch nachehelicher unterhalt festgelegt
Hier sehe ich gerade eine ganz gut verständliche Erklärung
Wenn kein Ehevertrag besteht, ist bei einer Scheidung der sog. Zugewinn auszugleichen! Grob gesagt wir geschaut, wer wieviel Vermögen mit in die Ehe gebracht hat und wie der Stand bei der Scheidung ist. Derjenige, der mehr dazu gewonnen hat, muss das ausgleichen
Direkt haften tut die Ehefrau nur für solche Schulden, für die sie selber unterschrieben hat
Das kommt auf mehrere Dinge an.
wie die form der ehe überhaupt ist, ist das haus in der ehe angeschafft worden, etc pp
steht sie im im grundbuch, hat sie für den kredit mit unterschrieben
Sie kann die Hälfte des Wertes verlangen. Das kann auf den Verlust des Gebäudes für beide hinauslaufen.
Also muessen immer beide blechen ?