wenn mir blut abgenommen werden soll um auf alk/drogen zu prüfen und ich den sag dass ich ne nadelphobie habe, lassen dies dann?

8 Antworten

Eine Nadelphobie ist überhaupt kein Grund, eine Blutprobe zu unterlassen. § 81a StPO ist sehr verschärft worden. Diesen körperlichen Eingriff kann die Polizei jetzt ohne Anfrage bei StA oder Richter anordnen und ggf. mit Gewalt durchsetzen. Das BVerfG hatte bislang noch keine Chance, diese Vorschrift auf die Verfassungsgemäßheit (Recht auf körperliche Unversehrtheit) zu überprüfen.

Natürlich nicht. Um da wirklich was erreichen zu können, bräuchtest du mindestens ein Attest von einem Psychologen, der dir diese "Phobie" bescheinigt...Aber selbst dann wird es fraglich!


Madita69  15.02.2018, 19:03

Selbst wenn ein Attest vorliegt, besteht bei der Entnahme von Blut keine Gefahr für Leib und Leben..........das sieht auch ein Richter so! 😉

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Bei ner allgemeinen Verkehrskontrolle haben die dafür eh kein Recht.


Megador  21.02.2018, 17:06

Wenn man merkt das du betrunken bist ist es keine allgemeine verkehrskontrolle sondern die haben einen Verdacht warum die dich angehalten haben

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Madita69  15.02.2018, 19:58

Wo steht das? 🤔

Dann winken die wahrscheinlich auch einen besoffenen Autofahrer einfach durch und wünschen gute Fahrt ???

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melman86c  16.02.2018, 00:23
@Madita69

Warum soll das irgendwo stehen? Allgemeine Verkehrskontrolle heißt, dass sie keine Anhaltspunkte haben, bzw. erstmal noch keinen Verdacht. Und eine Blutabnahme ohne Verdacht ist rechtswidrig.

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DROGENKONSUM IST LEGAL!!!

Nur der Besitz nicht... Wenn was festgestellt wird (Cannabis, MDMA, Opiate, usw) dann könnte es ja sein das dir theoretisch jmd etwas "untergemischt" hat... ;)


KlaerR  15.02.2018, 20:16

Die bullerei muss wiederlegen können das es dir untergemischt wurde und das können sie in den meisten Fällen nicht

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Madita69  15.02.2018, 19:15

Noch so ein ganz Schlauer, der meint die Polizei kennt die plumpe Nummer mit dem "ist mir untergemischt worden" noch nicht .......😆

Und jetzt überleg nochmal: Wie willst Du etwas konsumieren, wenn Du vorher nicht im Besitz bist ?????

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melman86c  16.02.2018, 00:20
@Madita69

Jetzt überleg du nochmal. Der unmittelbare Besitz ist strafbar. Man kann nicht sagen "du hast welche genommen, du hast welche besessen". Nach welcher Menge soll man da denn verurteilt werden? 1g? 100g? 1kg?

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Wovon träumst du nachts?

Mit Sicherheit nicht - die bekommen schon die Blutprobe. Was glaubst du, welche Ausreden die immer wieder zu hören bekommen.


Kingforever 
Beitragsersteller
 15.02.2018, 18:51

ist mir egal was die anordnen, weiger ich mich klar gegen

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gri1su  15.02.2018, 18:57
@Kingforever

na - dann mal zu. Wird dir nur nix nützen - nur schmerzhaft wird es für dich. Und ne Anzeige wegen Widerstand gibt es gratis oben drauf

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