Wenn man ein alter Mann ist und seine Unterschrift nicht mehr unterschreiben kann, was macht man dann?

4 Antworten

Eine Unterschrift muss gemäß der gerichtlichen Rechtsprechung der unterschreibenden Person "lediglich" persönlich zugeordnet werden können. Es muss demnach nicht mit dem vollständigen, erkennbaren Namen unterschrieben werden sondern es genügt auch ein "Gekritzel", sofern dieses der unterschreibenden Person zugeordnet werden kann. Hiervon abgesehen, sind die allermeisten Verträge in Deutschland zumindest auch theoretisch mündlich abgeschlossen ebenso rechtswirksam. Die schriftliche Form mit der eigenhändigen Unterschrift, erfüllt hierbei "lediglich" den Zweck der Beweisbarkeit der Vereinbarungen. Wenn man überhaupt nicht mehr in der Lage wäre zu unterschreiben, dann hat man auch die Möglichkeit dazu, sich (neutrale) Zeugen hinzuzuziehen, welche mit ihrer eigenhändigen Unterschrift bezeugen, dass der Vertrag so vereinbart worden ist. Ansonsten, kann heute niemand sagen, wie die Situation aussehen wird, wenn die jetzige Generation mal im entsprechenden Alter angelangt ist. Die Diagitalusierung, schreitet ja stetig weiter voran und es gibt auch heutzutage bereits die Möglichkeit dazu, das Verträge mit einer elektronischen Unterschrift versehen werden können.

Mfg

Mein alter Kumpel ist noch nicht mal so alt, aber er hat MS und kann daher nicht mehr unterschreiben. Er hat sich einen Stempel mit seiner Unterschrift herstellen lassen und das geht problemlos.

Man braucht rechtlich gesehen in Deutschland keine Unterschrift für die meisten Verträge. Das machen die meisten halt nur um die Zustimmung zu dokumentieren. Rein theoretisch ist es kein problem eine Wohnung zu mieten oder Haus zu kaufen ohne etwas zu unterschreiben.

Und realistisch gesehen hat die Person wohl sowieso einen Vormund wenn sie nicht mal die Hand genug bewegen kann um irgendwas zu unterschreiben.

Ein Gekritzel von ihm reicht auch.