Wenn man bei Ebay ein Gebot abgibt und dann wieder streicht?

2 Antworten

Es gibt ganz klare Regeln zu einer Gebotsrücknahme, da Gebote verbindlich sind; nicht alles, was eBay technisch ermöglicht ist auch rechtlich erlaubt.

I.d.R. darfst Du nur dann ein Gebot zurücknehmen, wenn Du irrtümlich ein zu hohes Gebot abgegeben hast, Du musst aber unmittelbar darauf ein neues Gebot abgeben.

Es kann auch sein, dass Du Dich durch ein zurückgenommenes Gebot schadenersatzpflichtig gegenüber dem Verkäufer machst:

https://www.ebay.de/help/policies/rules-policies-buyers/grundsatz-zur-rcknahme-eines-gebots?id=4227

Natürlich musst du nochmal bieten, Du hast Dein Gebot doch zurückgezogen. Gruss