Wenn jemand das 14. Lebensjahr vollendet hat, wie alt ist man dann geworden?
Bei uns in der Dienstvorschrift der Busfahrer steht, daß Personen die das 14. Lebensjahr vollendet haben, den vollen Fahrpreis entrichten müssen Also, für mich steht fest, daß man ab seinen 14. Geburtstag dann den vollen Preis zahlen muß. weil man ab dem 13. Geburtstag im 14. Lebensjahr ist und mit dem 14. Geburtstag dieses beendet hat.
Nun gibt es viele Kollegen die meinen, wenn man das 14. Lebensjahr vollendet hat 15 Jahre alt sei bzw. seinen 15. Geburtstag hatt und dann erst voll Zahlen muß. Dann frag ich mich welche Schule meine werten Kollegen besucht haben und meinen, daß ich das nicht kapieren würde und zu hoch für mich sei. Ich wollte es ihnen an einigen Beispielen erklären z B Wir haben das 21. Jahrhundert und haben das Jahr 2016, oder ein Kind ist z B. 6 Monate alt, also noch kein Jahr aber trotzdem im 1. Lebensjahr. Das haben die alle nicht begriffen. Möchte nicht wissen, wieviel Geld der Firma dadurch schon durch die Lappen gegangen ist.
6 Antworten
Du hast Recht. Wenn man ein paar Monate ist, hat man das 1. Lebensjahr vollendet, wenn man den 1. Geburtstag hatte. So ist es auch mit dem 14. Lebensjahr.
Ich denke, dass Deine Kollegen nach dem Motto "einmal dumm gestellt reicht für den ganzen Tag" handeln ;-)
Das 14. Lebensjahr beendet man mit dem 14. Geburtstag, Deine Interpretation ist korrekt.
Aber bist Du sicher, dass das so in Euren Regelungen steht?
Z. B. im AVV- oder im VRS-Tarif gilt der Kinderpreis "bis zum vollendeten 15. Lebensjahr", und bei der Deutschen Bahn "bis einschließlich 14 Jahre", bei beiden also bis zum 15. Geburtstag.
Da die Bahn an fast allen Verkehrsverbünden in Deutschland beteiligt ist, hätte ich mal angenommen, dass die Grenze quasi bundesweit bei 15 liegt ...
Ja, mein Beispiel ist schon einige Zeit her. Die Bestimmungen haben sich mittlerweile geändert. Ich hätte mit den aktuellen Jahren genauso recht. Dann würden die Kollegen den vollen Fahrpreis halt mit 16 Jahren statt mit 15 verlangen.
das ist Amtsdeutsch, du hast rechts ... gemeint ist : den 14ten Geburtstag laut Personalausweis feiert. --- also genau ab dem Tag zahlt man den vollen Preis. Rechne selbst, das 1te Lebensjahr hast du genau 1 Sekunde vor deinem 1ten Geburtstag vollendet (wenn man als kleinste zeiteinheit sekunde nimmt). Also das 14te vollendet 1 Sekunde vor 14ten Geburtstag.
Aber das kapieren manche Busfahrerkollegen nicht. Soll man gleich den Geburtstag reinschreiben. Vielleicht wirds dann eher kapiert, Danke
An Deinem 14. Geburtstag hast du das 14. Lebensjahr vollendet.
Weil wenn Du ein süßes Baby bist - feierst Du 12 Monate nach dem "schlüpfen" - den 1. Geburtstag.
Ja, und in den ersten 12 Monaten ist der kleine süße Wonneproppen im 1. Lebensjahr und ab seinen 1. Geburtstag bereits im 2. Lebensjahr dieses kleine schnuckelige Baby.
Und die lassen die nen Bus fahren? Obwohl die nicht mal Zählen können.
Nein, wenn man ein paar Monate alt ist, dann hat man nicht das 1.Lebensjahr vollendet, sondern ist im 1. Lebensjahr.