Wenn ihr etwas verkauft und schon ein Treffen mit einem Käufer ausmacht, aber dann jemand sagt er zahlt mehr, sagt ihr dem ersten ab?

Das Ergebnis basiert auf 19 Abstimmungen

Einer Zusage sagt man nicht ab 68%
Für mehr Geld sagt man es ab 32%

7 Antworten

Einer Zusage sagt man nicht ab

Mit der Deiner Zusage ist bereits ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustandegekommen.

Das geschieht nämlich durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme), und nicht erst mit Übergabe und Zahlung.

https://www.anwalt24.de/lexikon/kaufvertrag

Und ein Käufer kann diesen Kaufvertrag auch erfolgreich einklagen.

Du soltest Dir also genau überlegen, was Du da tust; und die Antworten, die eine Absage befürworten sind allesamt rechtlich falsch und erschreckend.


xaxxx33 
Beitragsersteller
 29.07.2020, 09:35

Oh, also muss ich nächstes mal dazu schreiben "wenn bis zu dem Termin jemand kommt und mehr bietet verkaufe ich an ihn" würde das dann gehen?

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NoName08154711  29.07.2020, 09:44
@xaxxx33

Nein, da zu diesem Zeitpunkt der Kaufvertrag schon besteht (Angebot und Annahme, Du erinnerts Dich?) und Du nicht einseitig davon zurücktreten kannst.

Wie wäre es, wenn Du einfach mal meinen Link anklickst und die darin enthaltenen Informationen liest?

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xaxxx33 
Beitragsersteller
 29.07.2020, 10:38
@NoName08154711

Naja eigentlich habe ich auch eher geschrieben ich "denke" zu deinem Zeitpunkt und Ort "sollte" es klappen

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NoName08154711  29.07.2020, 10:40
@xaxxx33

Es ist völlig zwecklos; entweder verstehst Du es nicht oder Du willst es nicht verstehen.

Aber wie auch immer, ich bin ab hier raus.

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Für mehr Geld sagt man es ab

Puh, die feine Art ist es sicherlich nicht, ich denke je nach Wert könnte man es aber so machen: Man sagt dem ersten Interessenten, dass es ein höheres Angebot gibt und gibt ihm die Möglichkeit, die Ware für den höheren Preis zu kaufen - oder nicht. Will er sie immer noch, bekommt er den Vorzug. Wenn nicht... dann halt nicht.

Das kann man aber natürlich nur machen, solange noch kein Vertrag abgeschlossen wurde. Wenn man sich aber erst treffen will, um den Kauf zu besiegeln, ist das aber meines Wissens nicht der Fall. In dem Fall wird der Kauf glaube ich erst vor Ort besiegelt.

Einer Zusage sagt man nicht ab

Wie würdest du dich denn fühlen, wenn du etwas haben willst, die Zusage hast und dich schon darauf freust und dann etwas später eine Absage kassierst? Wenn er/sie schneller war, als die Person die mehr zahlen würde, würde ich trotzdem die 1. Person als Käufer ansehen, das wäre in meinen Augen gerecht. Die andere Frahe wäre dann noch, um welche Preisspanne es geht, bei der Person die mehr zahlen würde?

Einer Zusage sagt man nicht ab

Wenn ihr euch Uber Ware und Preis einig ward habt ihr vor allem einen gültigen VERTRAG!
Darauf kann der Käufer bestehen


xaxxx33 
Beitragsersteller
 28.07.2020, 23:37

Da bin ich mir jetzt aber ziemlich sicher das das noch kein gültiger Vertrag ist

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NoName08154711  29.07.2020, 10:20
@xaxxx33
Da bin ich mir jetzt aber ziemlich sicher das das noch kein gültiger Vertrag ist

Da irrst Du Dich aber ganz gewaltig.

Und irgendwann wirst Du an einen Käufer geraten, der das ziemlich sicher weiß.

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Einer Zusage sagt man nicht ab

Ich würds nicht machen, bei evtl preisverhandlung miterwähnen aber anonsten erst den ersten gucken lassen.