Wenn ich jemand einen Gegenstand anvertraue, hat dieser Gegenstand im Deutschen dann einen besonderen Namen? Gibt es dafür ein Wort?

2 Antworten

Es kommt darauf an, warum du ihn jemanden anvertraust.

Wenn es zur Nutzung ist: Leihgabe.

Als Sicherheit: Hinterlegung, Kaution oder Pfand.

Sonst: zur Lagerung, Aufbewahrung, bzw. Aufbewahrung zu treuen Händen.

Jeder Sachgegenstand wird auch als Gut, bzw. im Plural als Güter, bezeichnet. Somit kannst du aus jedem zweckbestimmten Begriff, in Kombination mit Gut, eine speziellere Bezeichnung bilden. Also: Hinterlegungsgut, Pfandgut, Kautionsgut etc.

  • in Obhut Gegebenes

Aber das ist umständlicher als "Anvertrautes".