Wenn ich eine unrechtmäßige Forderung sicherheitshalber bezahle, ist diese dann rechtmäßig?

4 Antworten

Wie sollte eine „Zahlung unter Vorbehalt“ erklärt werden?

Um rechtlich wirksam zu sein, sollte die Zahlung unter Vorbehalt klar und eindeutig erklärt werden. Der Mieter sollte schriftlich mitteilen, dass er die Zahlung unter Vorbehalt leistet. Diese Erklärung kann direkt auf dem Überweisungsträger oder in einem separaten Schreiben erfolgen. Es sollte mindestens enthalten sein: Datum der Zahlung, Betrag der Zahlung, ausdrücklicher Hinweis, dass die Zahlung unter Vorbehalt erfolgt und der Grund für den Vorbehalt (z.B. Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung)

Rechtliche Auswirkungen einer Zahlung unter Vorbehalt:

Eine Zahlung unter Vorbehalt kann den Mieter vor negativen Konsequenzen wie Mietrückständen und möglichen Kündigungen schützen, falls sich später herausstellt, dass Ihre die Forderung als Vermieter unberechtigt war. Gleichzeitig bewahrt sich der Mieter das Recht, die geleistete Zahlung später zurückzufordern oder die Forderung gerichtlich überprüfen zu lassen. Wichtig: die Zahlung unter Vorbehalt ist keine endgültige Lösung des Konflikts zwischen den Vertragsparteien. Die Vertragspartei, die unter Vorbehalt zahlt, muss weiterhin aktiv werden, um die Ansprüche durchzusetzen, sei es durch Verhandlung mit der Gegenseite, oder falls notwendig, durch einen gerichtliches Verfahren. Tut sie das nicht, gelten die Regelungen der gegenseitigen Fairness. Im beiderseitigen Interesse einer zeitnahen Klärung der offenen Rechtsfragen, wird davon ausgegangen, dass eine Zahlung unter Vorbehalt nach sechs Monaten verfällt und keine weiteren Schritte durch den Erklärenden eingeleitet werden.

https://www.hausundgrund.de/verein/stormarn/blog/zahlung-unter-vorbehalt-durch-den-mieter-ist-das-erlaubt

Wenn du davon überzeugt bist, daß die Forderung seitens deines Vermieters unrechtmäßig ist, dann zahlt man derart auch nicht, selbst wenn dieser Kasper mit "fristloser Kündigung" dir droht. Ganz im Gegenteil, sag diesem Hund lieber mal, daß Drohungen einen Straftat darstellen und du ihn dafür anzeigen und belangen könntest. Und wegen der fristlosen Kündigung in dieser Sache, brauchst du dir auch keine Gedanken machen, da auch derart Kündigung in dem Fall rechtunwirksam wäre. Der Typ will dich lediglich über den Tisch ziehen, pass da bloß auf bei dem Strolch!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du solltest ggf. den Mieterbund kontaktieren. Oftmals versuchen Vermieter kosten unerlaubterweise auf Mieter abzuwälzen.

Du kannst "unter Vorbehalt" dazu schreiben und wenn der Beweis erbracht wurde, das Geld zurück fordern/klagen.

Eine fristlose Kündigung wäre eh nur bei einem Mietrückstand von 2 Monaten möglich!