Wenn ich dusche, muss ich die Sachen wie in Wudu machen oder kann ich einfach normal duschen und dann beten?

3 Antworten

Zusammenfassung der Antwort

Wudu (rituelle Waschung) ist für das Gebet immer obligatorisch. Ohne die Wudu wird das Gebet nicht angenommen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn du dich in einer großen Unreinheit (Janabah) befindest, zum Beispiel durch den Samenerguss, Geschlechtsverkehr oder nach der Menstruation oder Nifas (Wochenbettblutung) usw., dann reicht das Ghusl (Ganzkörperwaschung) ohne die Sunna, in der die Wudu nicht enthalten ist, aus, um das Gebet zu verrichten.

Das folgende Video zeigt, wie man Ghusl ohne die Sunna und wie man Ghusl mit der Sunna verrichtet: https://youtu.be/iWFMlUyB73A?t=48

Muss man nach dem obligatorischen (erforderlichen) Ghusl Wudu machen?

Wenn die Person, die Ghusl verrichtet, sich auf das beschränkt, was für Ghusl ausreicht, was in der Antwort auf Frage Nr. 10790 erklärt wird, in der es ausreichend ist, sicherzustellen, dass das Wasser jeden Teil des Körpers erreicht, ohne vor dem Ghusl Wudu zu machen - 

Wenn dieser Ghusl erforderlich war, um die große Unreinheit zu beseitigen, wie im Fall von Janabah oder nach der Menstruation oder Nifas, dann ist dieser Ghusl ausreichend, ohne dass Wudu erforderlich ist, so die korrekte Gelehrtenmeinung, denn die kleine Unreinheit ist in der großen Unreinheit enthalten, und wenn die große Unreinheit durch den Ghusl beseitigt wird, muss auch die kleine Unreinheit beseitigt werden. 

Musst du nach dem nicht-erforderlichen Ghusl Wudu machen?

Wenn der Ghusl jedoch Sunnah ist, wie z.B. der Ghusl für Jumu'ah und 'Eid (egal ob für einen Mann oder eine Frau), dann ist dieser Ghusl nicht ausreichend und man braucht kein Wudu. 

In Sharh Mukhtasar Khalil von al-Kharashi (1/175) heißt es: 

"Wenn derjenige, der sich reinigt, sich auf Ghusl beschränkt und kein Wudu macht, ist das ausreichend. Das gilt für das obligatorische Ghusl; für andere Arten von Ghusl ist es nicht ausreichend, wenn er kein Wudu machen muss, und er muss Wudu machen, wenn er beten will."

Es heißt in Hashiyat al-Sawi 'ala al-Sharh al-Saghir (1/173-174): 

"Ghusl von Janabah ist ausreichend, ohne dass Wudu erforderlich ist, aber wenn es nicht verpflichtend ist, wie Ghusl für Jumu'ah oder 'Eid, dann ist es nicht ausreichend, ohne dass Wudu erforderlich ist, und er muss Wudu machen, wenn er beten will."

Shaykh 'Abd al-'Aziz ibn Baz (möge Allah ihm gnädig sein) sagte, wie es in Majmu' Fatawa Ibn Baz (10/173-174) heißt: 

"Wenn es sich um Ghusl von Janabah handelt und derjenige, der Ghusl macht, beabsichtigt, sowohl die große als auch die kleine Unreinheit zu beseitigen, dann reicht es für beides aus, aber es ist besser für ihn, seine Geschlechtsteile zu waschen, dann Wudu zu machen und dann sein Ghusl zu vollenden, nach dem Beispiel des Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm). Das Gleiche gilt für Frauen nach der Menstruation und der Nifas. 

Aber wenn der Ghusl aus einem anderen Grund erfolgt, wie z. B. der Ghusl für Jumu'ah oder der Ghusl, um sich abzukühlen oder zu reinigen, dann ist er nicht ausreichend, ohne dass Wudu erforderlich ist, selbst wenn man das beabsichtigt, weil die Teile nicht nacheinander gewaschen werden, was einer der wesentlichen Teile von Wudu ist, und weil es keine größere Unreinheit gibt, bei der kleinere Unreinheiten in der Absicht (sich zu reinigen) enthalten sein können, wie es beim Ghusl von Janabah der Fall ist."

Er sagte auch in Majmu' al-Fatawa (10/175-176): 

"Die Sunna für denjenigen, der junub ist, besteht darin, wudu zu machen und dann ghusl zu verrichten, nach dem Beispiel des Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm). Wenn er den Ghusl von der Janabah aus mit der Absicht verrichtet, sich von beiden Arten der Unreinheit zu reinigen, sowohl von der großen als auch von der kleinen, dann ist das ausreichend, aber es ist nicht der beste Weg. Wenn der Ghusl jedoch mustahabb ist, wie z.B. der Ghusl für Jumu'ah oder zur Abkühlung, dann zählt er nicht anstelle von Wudu, sondern es ist wichtig, davor oder danach Wudu zu machen, denn der Prophet (Allahs Friede und Segen seien auf ihm) sagte: "Allah nimmt das Gebet von einem von euch nicht an, wenn er sein Wudu unterbricht, es sei denn, er macht Wudu." Sahih - übereinstimmend. 

Und er (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte:

"Kein Gebet wird ohne Reinigung angenommen." (Überliefert von Muslim in seinem Sahih)

Ghusl, das mustahabb oder zulässig ist, wird nicht als Reinigung von geringfügiger Unreinheit gezählt, es sei denn, es wird so verrichtet, wie es Allah in dem Vers (Auslegung der Bedeutung) vorschreibt: 

"O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände (Unterarme) bis zu den Ellbogen und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln." [al-Maidah 5:6] 

Wenn es aber Ghusl ist, um sich von Janabah, Menstruation oder Nifas zu reinigen, und man beabsichtigt, beide Arten der Reinigung vorzunehmen, dann ist die kleine mit der großen verbunden, denn der Prophet (Allahs Friede und Segen seien auf ihm) sagte: "Die Handlungen sind nur durch die Absichten, und jeder wird nur das haben, was er beabsichtigt hat." Sahih - übereinstimmend."

Shaykh Ibn 'Uthaymin (möge Allah ihm gnädig sein) sagte in Liqa al-Bab il-Maftuh (Nr. 109, Antwort 14): 

"Wenn er ghusl mit der Absicht wudu zu machen, aber er macht kein wudu, ist das nicht ausreichend, ohne dass er wudu braucht, es sei denn, es ist ghusl von janabah. Wenn es Ghusl aus Janabah ist, dann ist Ghusl ausreichend, ohne dass Wudu erforderlich ist, denn Allah sagt (Auslegung der Bedeutung): "Wenn ihr euch im Zustand der Janabah (d.h. nach einer sexuellen Entladung) befindet, dann reinigt euch (badet euren ganzen Körper)" [al-Maidah 5:6], und Er hat Wudu nicht erwähnt. 

Wenn er aber Ghusl (Ganzkörperwaschung) macht, um sich abzukühlen, oder er macht Ghusl für Jumu'ah oder ein anderes Ghusl, das mustahabb ist, dann ist das nicht ausreichend, weil dieses Ghusl nicht darauf abzielt, die Unreinheit zu beseitigen. 

Das Grundprinzip lautet also: Wenn die Ghusl darauf abzielt, die Unreinheit zu beseitigen - d. h. Janabah oder bei Frauen die Menstruation -, dann ist sie ausreichend, ohne dass Wudu erforderlich ist, andernfalls ist sie nicht ausreichend, ohne dass Wudu erforderlich ist. [Auszug aus islamqa.info/en/answers/99543]

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

Man sollte nicht ständig das Duschen mit dem Ghusl gleichsetzen. Ghusl hat nämlich ähnlich dem Wudhu auch eine Reihenfolge. Ghusl beinhaltet das Wudhu. Beim normalen Duschen wäscht du dich eher nicht immer in der gleichen Reihenfolge.

Eine Duschung kann nur dann auch als Ersatz für Ghusl gelten, wenn folgende Kriterien erfüllt worden sind:

  1. Vor dem Duschen muss die Absicht gefasst worden sein, dass dieses Duschen den Ghusl ersetzen soll, um damit beten zu können.
  2. Es müssen alle Körperpartien benässt worden sein, die auch beim Ghusl gewaschen werden müssen. Und das ist der ganze Körper. Und Mund und Nase müssen auch ausgespült worden sein und die Haare müssen komplet nass geworden sein. Eine Frau mit geflochtenem Zopf muss ihn nicht öffnen, aber der Zopf muss vollständig durchnässt sein.
  3. Das Wasser muss unter den Füßen abfließen können. Manche verschließen ja ihre Duschwannen bzw. Abflüsse. Damit ist dann aber kein Ghusl gültig, weil man nicht im Schmutzwasser stehen darf.

---

Ich frage mich auch, was da nun so groß der Unterschied ist. Was ist so schlimm, Ghusl zu machen? Das strengt doch auch nicht mehr an, als sich "normal" zu duschen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Es ist sehr einfach. Fass’ die Absicht die Ganzkörperwaschung zu vollziehen und lass das Wasser an jede Hautstelle Deines Körpers gelangen. Fertig! Bauchnabel nicht vergessen ;).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung