Wenn ich den Gärtner bezahle kann ich dann auch den Garten benutzen?

6 Antworten

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Wenn im Mietvertrag keine Garten(mit)benutzung geregelt ist, wird's wohl auch keine geben.

Die Frage, ob es für die Umlagefähigkeit darauf ankommt, ob der Mieter den Garten tatsächlich nutzt oder nutzen kann, wurde vom Bundesgerichtshof verneint (Urteil vom 26.5.04 /MK 04, 130). Grund hierfür ist, dass eine Gartenanlage regelmäßig zu einer Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität führt und dem Mieter diese gesteigerte Wohnqualität zuteil wird. Also kann die Gartenpflege über die Nebenkostenabrechnung finanziert werden, auch wenn Mieter den Garten nicht selbst nutzen können.

Wenn man für "allgemein zugängliche Flächen" einen Mietanteil bezahlt, darf man die auch benutzen. Fragt sich nur, wie....

Wir haben zum Beispiel einen komplett gepflasterten Hof mit Rasenstreifen, den wir nach einem Plan sauber halten/mähen müssen, dürfen aber kein Auto drauf fahren, kein Spielzeug/Fahrrad abstellen, nicht mal Blumenkübel. Aber 'nen Stuhl hinstellen, um da zu sitzen dürften wir theoretisch.....

Die Pflege der Grünanlagen ist notwendig und nützt auch Dir, obwohl Du sie nicht nutzen kannst. Gepflegte Anlagen rund ums Haus gehören genauso zum äußeren Erscheinungsbild, wie eine ordentliche Fassade.

Dein Nutzen ist, dass alle, die zu Dir kommen, sehen können, dass du in einem guten Haus in hoffentlich schöner und gepflegter Umgebung wohnst. Das hebt Dein Selbstbewußtsein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Die Pflegekosten von Außenanlagen eines Hauses sind umlagefähig, auch wenn kein allgemeines Nutzugs- oder Betretungsrecht über die Schönheit des Pflegezustandes hinaus besteht.

Sehen Sie das ähnlich wie den den Kosten der Dachrinnenreinigung auf denen die Mieter auch kein Wandelrecht haben.