Wenn eine Frau Lesbe genannt wird?

4 Antworten

Nein. Es ist keinerlei Notwehr nötig. Sie wurde nur verbal „angegriffen”. Wenn sie meint, darauf reagieren zu müssen, kann sie das ebenfalls verbal tun.

Schubsen wäre versuchte Körperverletzung.

https://www.bussgeldkatalog.net/schubsen-koerperverletzung/

Mindestens aber:

So gilt eine Ohrfeige, ein leichtes Schubsen oder Spucken allein noch nicht als eine Einschränkung des körperlichen Wohlbefindens, sondern wäre je nach Situation (nur) als Beleidigung nach § 185 StGB anzusehen.

https://www.rechtsanwalt-in-hannover.de/strafrecht-im-ueberblick/k%C3%B6rperverletzung

Nein auf keinen Fall. Sag dann doch einfsch das du nicht homosexuell bist und dir nicht gefällt das dich jemand so nennt. Notwehr kannst du machen wenn dich jemand mit nem Messer bedroht oder so

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin selbst objektophil und liebe Smartphones📱❤️

Nein, weil sie sich gegen nichts körperliches zu wehren hat. Notwehr ist immer ein Versuch einen direkten Amgriff abzuwehren. Das passiert bei einer einzigen Beleidigung aber nicht (wenn man Lesbe überhaupt als Beleidigung einstufen kann). Und eine Notwehr muss immer verhältnismäßig sein und ein körperlicher Angriff wegen einer Beleidigung ist nicht verhältnismäßig.


SuperKuhnibert4  25.07.2024, 18:54

Warum antwortet man eigentlich, wenn man keine Ahnung von dem Thema hat?

  • Jedes Individualrechtsgut (auch die Ehre) ist ein notwehrfähiges Rechtsgut!
  • Angriffe, die Notwehr rechtfertigen, müssen keine körperlichen Angriffe sein!
  • Zum tausendsten Mal: Notwehr muss erforderlich und geboten, aber NICHT verhältnismäßig sein!
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Das kommt absolut auf den Einzelfall an.

Notwehr, nach §32 StGB, ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Angriff ist hierbei jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen des Einzelnen. Und nein, das beschränkt sich NICHT nur auf die körperliche Unversehrtheit, sondern beinhaltet unter anderem auch das Eigentum und, hier vor allem von Bedeutung, die Ehre. Bei Beleidigungen ist Notwehr also sehr wohl möglich.

Bei Notwehr gilt Grundsätzlich,

  1. Recht hat dem Unrecht nicht zu weichen. Du bist NICHT verpflichtet zu fliehen, den Dieb entkommen zu lassen, bei Beleidigungen "drüber zu stehen" oder sonstwas.
  2. Man hat sich nicht auf Kämpfe mit ungewissem Ausgang einzulassen. Es gibt explizit KEINE Verhältnismäßigkeit bei der Notwehr. Es gibt keine Pflicht den Kampf "fair" zu machen, den Dieb laufen zu lassen weil es ja "nur" 2€ sind oder unbewaffneten Leuten ohne Waffe gegenüber zu treten.

Jetzt kommt es natürlich auf den ganz konkreten Einzelfall an, ob es hier eine Notwehr ist.

Schubsen würde ich persönlich als eine der mildesten Sachen sehen, die man (neben einer Ohrfeige vielleicht) machen kann um sich gegen eine Beleidigung zu verteidigen, insofern würde ich es hier mal als gegeben sehen, dass die Notwehr damit nicht überschritten wird. Was natürlich nicht heißt, dass es nicht Situationen geben kann wo es nicht doch der Fall ist. Notwehr ist eben bei jedem Einzelfall individuell zu bewerten.

Wichtig ist eben das Vorhandensein eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffes.

Gegenwärtig: Der Angriff steht kurz bevor (beispielsweise das Ausholen zum Faustschlag) oder ist eben im Gang/andauernd. Es ist eben keine Notwehr mehr wenn du mich beleidigst, ich mich umdrehe, zu dir laufe und dich dann schlage. Es wäre aber Notwehr wenn du mir gegenüber stehst, mich immer und immer wieder beleidigst, nicht aufhörst und ich dich während dieser Schimpftirade dann einmal schlage.

Rechtswidrig: Eben ein Angriff zu dem du kein Recht hast. Wenn ich einfach auf dich zukomme und dich schlage, ist das ein rechtswidriger Angriff, gegen den du dich verteidigen darfst. Wenn du mich jetzt aber schlägst und ich mich, im Rahmen der Notwehr, verteidige, ist das nicht rechtswidrig, so dass du dich nicht darauf berufen kannst, dass ich ja auch geschlagen habe. Genauso wenn ich, im Rahmen des Jedermannsrecht festgenommen werde: Es ist nicht rechtswidrig, insofern darf ich auch nicht zuschlagen und es mit "der hat mich festgehalten" begründen. Mir würden persönlich nicht viele Szenarien einfallen in denen eine Beleidigung dieser Form nicht rechtswidrig wäre.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KEIN Jurist, nur ein interessierter Laie