Mieter von Vonovia-Wohnung verstorben. Gibt es bei diesem großen Konzern Sonderregelungen, dass die Angehörigen eher kündigen können?
Hallo, ein Angehöriger, welcher Mieter bei dem Dax-Konzern Vonovia war, ist verstorben. Nun habe ich mir div. Threads durchgelesen, u. a. https://www.finanzfrage.net/g/frage/sonderkuendigung-bei-todesfall---mietwohnung--
Immer ist die Rede von "§ 580 Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters. Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten zu kündigen".
D. h. wenn die Kündigung am 27.12.2019 Vonovia mitgeteilt wird, dann muss die Miete für die leere Wohnung trotzdem noch 3 Monate bis zum 31.3.2020 bezahlt werden?! Und dies bei einem großen Dax-Konzern, der sicher nicht darauf angewiesen ist, von den Erben noch ein paar Euro zu kassieren?
Gilt dieser § 580 für alle Vermieter? Oder gibt es bei Vonovia Ausnahmeregelungen?
Für Antworten danke im Voraus