Wem gehört dem Pfandautomaten in Supermärkten / Getränkehändler?
Wer profitiert vom Pfandautomaten bzw. wer zahlt dafür, um einen Pfandautomaten in einem Supermarkt hinzustellen? Der Getränkehersteller? Wenn ja, mietet er dann den Platz im Supermarkt oder wie läuft es eigentlich?
Danke im Voraus für Ihre Antworte
4 Antworten
Der Betreiber eines Supermarktes (oder auch jeder andere Einzelhändler) ist verpflichtet, die Rücknahme von Pfandflaschen vorzunehmen, wenn er selber welche verkauft. Ob er das mit einem Automaten oder von Hand macht, kann jeder selber entscheiden. Es scheint aber wirtschaftlich sinnvoller zu sein, da einen Automaten hinzustellen, sonst würden das nicht praktisch alle machen.
Wem der Automat gehört, ist damit aber nicht gesagt. Kann sein, dass der Supermarkt die Dinger vom Hersteller oder Automatenhändler kauft. Es kommen aber auch Leasing- oder Mietmodelle in Betracht. Der Getränkehersteller hat damit aber normalerweise nichts zu tun.
Der gehört dem Unternehmen oder dem Händler der den jeweiligen Laden betreibt. Ob es auch Mietgeräte gibt weiß ich nicht.
Der Automat ist nichts anderes als eine technische Hilfe für den Händler, welche die Leergutrücknahme erleichtern soll. Er ist nicht Pflicht.
So viel ich weiss ist der Laden dafür zuständig.Es ist halt Gesetz und wenn die Getränke verkaufen,sind die dafür zuständig.
Sowohl als auch, das Pfandgeld wird aufgeteilt, Läden mit Eigenmarken wie „ja!“ pekommen weniger vom Hersteller der Getränke
Es gibt keine gesetzliche Pflicht für Rücknahmeautomaten. Auch die Pfandpflicht auf Einweggetränke ist kein Gesetz.